• 28.03.2011, 14:17:04
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M. Ehrenhauser (Liste Martin) zu Korruption: Befangenheit und Rechtsbruch im EU-Parlament?

Elf Fragen an Parlamentspräsidenten Buzek (EVP) zu verhinderten OLAF-Ermittlungen im Fall Strasser / Bisher weder Versiegelung von Büro noch Rücktritt des Spaniers Pablo Zalba Bidegain

Brüssel (OTS) - Der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser
(Liste Martin) kritisiert, dass das Büro des spanischen Konservativen
Spaniers Pablo Zalba Bidegain bisher nicht versiegelt wurde. Damit
würde ihm genügend Zeit zur Verfügung stehen, um belastende
Unterlagen zu vernichten.

"Zalba hatte sogar einen Änderungsantrag im Sinne der
Finanzindustrie eingebracht und Geld der scheinbaren Lobbyisten nicht
abgelehnt. Obwohl höchste Verdunklungsgefahr besteht, wird in seinem
Büro heute jedoch munter weitergearbeitet", ist Ehrenhauser empört.
Ein Rücktritt des Spaniers müsse "eine Selbstverständlichkeit" sein,
die Europäische Volkspartei (EVP) müsse handeln.

Zudem befragt Ehrenhauser EU-Parlamentspräsidenten Jerzy Buzek
(EVP) zu einem "möglichen Rechtsbruch und offenkundiger Befangenheit
bei der erfolgreichen Verzögerung von Ermittlungen durch Strassers
Fraktionskollegen" sowie einer Unvereinbarkeit der Bewachung von
Strassers Büro durch das Unternehmen G4S Security Services. Das
EU-Parlament hatte OLAF Untersuchungen in diesem Fall verwehrt, mit
der Begründung, dass "OLAF lediglich für Untersuchungen von Fällen
von Betrug und Korruption zuständig ist, bei denen EU-Gelder
involviert sind. Dies ist hier nicht der Fall."

Ehrenhauser stellt dazu insgesamt elf Fragen. Einen Auszug können Sie
hier lesen:

Frage 5: Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Kompetenz des
Europäischen Parlaments, über die (Nicht-)Zuständigkeit von OLAF bei
einzelnen Fällen zu urteilen?

Frage 6: Sind dem Präsidenten die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 25. Mai 1999 und die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999
des Europäischen Parlaments und des Rates, die Untersuchungen des
Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung betreffen, sowie die Anlage
XII der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, bekannt, wonach
sich "die Zuständigkeit des Amtes, wie von der Kommission errichtet,
(...) über den Schutz der finanziellen Interessen hinaus auf alle
Tätigkeiten des Amtes im Zusammenhang mit der Wahrung der
gemeinschaftlichen Interessen gegenüber rechtswidrigen Handlungen,
die verwaltungs- oder strafrechtlich geahndet werden könnten"
erstreckt?

Frage 8: Ist dem Präsidenten bekannt, dass ohne jeglichen Einfluss
auf die finanziellen Interessen ausschließlich aufgrund einer
möglichen Schädigung der Reputation von europäischen Institutionen
bereits Ermittlungen durch OLAF (F/2002/0118) durchgeführt wurden?

Frage 10: Was hat das Europäische Parlament unternommen, um den
Verdacht der Befangenheit zu verhindern, bevor und nachdem Ernst
Strassers (ehemalige) Fraktionskollegen als Entscheidungsträger des
Europäischen Parlaments der Behörde OLAF den Zutritt zu seinem Büro
verwehrt und so Ermittlungen verhindert oder zumindest verzögert
haben?

Weitere Informationen zu diesem Thema unter:
http://www.ehrenhauser.at/tag/korruption

Rückfragehinweis:
Florian Schweitzer
Büroleitung / Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +32 485 864 112
E-Mail: schweitzer@ehrenhauser.at
Web: http://www.ehrenhauser.at

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