• 28.03.2011, 09:38:52
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Mehr Befugnisse für selbständige BilanzbuchhalterInnen - statt Auslagerung von Rechnungswesenleistungen "nach Indien"

Ternitz (OTS) - "Die derzeitigen Bilanzierungseinschränkungen für
selbständige BilanzbuchhalterInnen gleichen einem Berufsverbot",
kritisiert Johann Jeitler, der Obmann der Interessengemeinschaft
Bilanzbuchhalter in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Er fordert, "dass die willkürliche Bilanzierungsgrenze von
363.364,17 Euro, bis zu der die BilanzbuchhalterInnen für ihre
KundInnen Bilanzen erstellen dürfen, beseitigt wird". Auch sollte es
den BilanzbuchhalterInnen ermöglicht werden, die von ihnen erstellten
Bilanzen direkt und elektronisch an die Finanzverwaltung zu
übermitteln.

"Die derzeitigen Einschränkungen sind unsinnig und nicht
nachvollziehbar, denn die BilanzbuchhalterInnen sind für die
Bilanzierung bestens ausgebildet, geprüft und staatlich bestellt. Die
Qualität unserer Arbeit wird auch durch eine Kontrolle unserer
gesetzlich verankerten Fortbildungsverpflichtung sichergestellt."

"Es ist unseren Klienten - vor allem Klein- und Mittelbetrieben
sowie Einpersonenunternehmen - nicht zumutbar, dass sie, wenn ihr
Umsatz die derzeit geltende Bilanzierungsgrenze für
BilanzbuchhalterInnen um nur einen Cent überschreitet, ihren
vertrauten Berater wechseln müssen. Vor allem in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten kann das ein zusätzlicher Nachteil für
UnternehmerInnen sein. Die Abschaffung dieser willkürlichen und
wirtschaftsfeindlichen Grenze ist daher ein Gebot der Stunde!"

Ausgebaut werden sollte auch das stark begrenzte Vertretungsrecht der
selbständigen BilanzbuchhalterInnen:

"Es muss dem einzelnen Bilanzbuchhalter oder der einzelnen
Bilanzbuchhalterin möglich sein, die von ihm bzw. von ihr bereits
vollständig erstellten Jahresabschlüsse - ohne Umweg und somit ohne
Mehrkosten für die Unternehmer, wie etwa durch einen zusätzlichen
Vertretungsbefugten - direkt und elektronisch an die Finanzverwaltung
weiterzuleiten", verlangt Jeitler eine dementsprechende Änderung des
Bilanzbuchhaltungsgesetzes.

"Durch eine fast 100-prozentige Übersendung mittels FinanzOnline
wäre eine enorme Verwaltungseinsparung möglich und die jetzt noch oft
praktizierte Vorlage der Erklärungen in Papierform würde bald der
Vergangenheit angehören. Bei Umsetzung dieses Vorschlages würden sich
somit ein Bürokratieabbau und eine wesentliche Kostenreduktion für
die kleine und mittelständische Wirtschaft, aber auch besonders für
die Finanzverwaltung ergeben."

Kurz gesagt, die Politik ist gefordert, denn es sollten alle nur
möglichen gesetzlichen Maßnahmen ergriffen werden, um nicht weiterhin
den "kleinen österreichischen Bilanzbuchhaltern" das "Bilanzieren zu
verbieten". Denn eine alarmierende Tatsache ist, dass große
Wirtschaftstreuhandkanzleien bereits Rechnungswesenarbeiten in
größerem Umfang "nach Indien auslagern".

Rückfragehinweis:
Johann Alois Jeitler
Obmann der IG-BIBU, Interessengemeinschaft Bilanzbuchhalter

Mobil: 0699/10890404
Mail: j.jeitler@aon.at

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