• 25.03.2011, 14:22:20
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ÖOC-Generalsekretär Mennel: "Roth erhält vom ÖOC keinen Cent"

Urteil gegen Roth hat keine rechtlichen Folgen für das ÖOC

Wien/Oberwaltersdorf (OTS) - ÖOC-Generalsekretär Peter Mennel
weist das Ansinnen von Strategieberater Erwin Roth, das ÖOC solle
seine offene Honorarforderung in der Höhe von 336.000 Euro bezahlen,
entschieden zurück. Roths Schadensersatzbegehren in Höhe von 336.000
Euro im Zuge einer Privatklage gegen den früheren ÖOC-Präsidenten Leo
Wallner wurde vom Gericht vergangene Woche abgelehnt. Roth wurde
vielmehr zum Ersatz der Gerichtskosten von insgesamt rund 35.000 Euro
an Leo Wallner und das ÖOC als Nebenintervenient verurteilt. Dennoch
leitet Roth aus dem Urteil einen Anspruch auf Schadenersatz gegen das
ÖOC ab. ÖOC-Generalsekretär Mennel: "Das ist juristisch so, wie wenn
ein Mathematiker behauptet, zwei und zwei sind fünf. Aber vielleicht
haben manche Lobbyisten ein nicht logisch nachvollziehbares
Verhältnis zu Zahlen. Roth erhält vom ÖOC keinen Cent."

Etwaigen Klagen Roths steht man im ÖOC gelassen gegenüber. Roth
hätte mit seinem Förderverein für ein Konzept für die
Olympiabewerbung der Stadt Salzburg für die Olympischen Spiele 2014
90.000 Euro im Monat bekommen sollen. Ein Vertrag mit dem ÖOC
existiert dafür jedoch nicht. Auch Herbert Hübel, Rechtsanwalt des
ÖOC, kann aus dem Urteil keine Rechtsfolgen ableiten, die das ÖOC zur
Zahlung der Forderung Roths verpflichten. Hübel: "Ich habe dem Anwalt
von Herrn Roth bereits dargelegt, dass die Auffassung seines
Mandanten jeder Rechtsgrundlage entbehrt."

Rückfragehinweis:
Dr. Peter Mennel, Generalsekretär des ÖOC, mailto:mennel@olympia.at
Dr. Herbert Hübel, Rechtsanwalt des ÖOC, mailto:office@lhl.at

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