- 25.03.2011, 10:00:46
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- OTS0062 OTW0062
EANS-Hauptversammlung: Mühlbauer Holding AG & Co.KGaA / Einberufung der Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA
Roding
- ISIN DE0006627201 -
Wir laden hiermit unsere Kommanditaktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am
Donnerstag, dem 05. Mai 2011, 14.00 Uhr, in das Soldatenheim/Stadthalle, Haus
Ostmark, Chamer Steig 1, 93426 Roding, ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses der Mühlbauer Holding AG & Co. KGa und des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, Vorlage der Lageberichte für die
Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA und den Konzern sowie Vorlage des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen. Über die Feststellung des Jahresabschlusses (§ 286 AktG) wird zu
Punkt 2 der Tagesordnung, über die Verwendung des Bilanzgewinns zu Punkt 3 der
Tagesordnung Beschluss gefasst. Im Übrigen sind die zu Punkt 1 der Tagesordnung
vorgelegten Unterlagen lediglich zugänglich zu machen. Gleiches gilt für den
Vorschlag des persönlich haftenden Gesellschafters für die Verwendung des
Bilanzgewinns. Die genannten Unterlagen werden daher von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.muehlbauer.de/hauptversammlung zugänglich sein und in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft zur Einsicht ausliegen. Darüber hinaus werden sie auch in der
Hauptversammlung am 05. Mai 2011 zugänglich sein.
2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Mühlbauer
Holding AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2010
Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 in der vorgelegten Fassung festzustellen.
3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 8.191.423,66 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer
Dividende von Euro 1,30
je dividendenberechtigter Stückaktie Euro 7.972.214,90
Die Dividende ist am
06. Mai 2011 zahlbar.
Vortrag auf neue Rechnung Euro 219.208,76
Euro 8.191.423,66
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien zum 22. März 2011, die
gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der
Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund
des Rückkaufs oder Verkaufs eigener Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem
Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,30 je dividendenberechtigter
Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters
für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen die
Entlastung vor.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den
Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen die
Entlastung vor.
6. Beschlussfassung über die Anpassung des Zustimmungsvorbehalts für
außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen und entsprechende Satzungsänderung
Nach der Satzung der Gesellschaft bedarf die Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte
und Handlungen durch die Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften der
Zustimmung des Aufsichtsrats. Ein statischer Katalog, der die
zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfte in der Satzung der Gesellschaft
definiert, wird der dynamischen Entwicklung der Gesellschaft jedoch nicht mehr
gerecht. Die Kompetenz zur Konkretisierung des Katalogs zustimmungspflichtiger
Geschäfte soll daher auf den Aufsichtsrat der Gesellschaft übertragen werden.
Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen hierzu vor,
folgendes zu beschließen:
§ 10 Abs. (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Das den Kommanditaktionären nach § 164 HGB zustehende Widerspruchsrecht ist
ausgeschlossen. Die Vornahme von Rechtsgeschäften und Handlungen durch die
Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften, die über den gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, bedarf jedoch der Zustimmung des
Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, den Kreis der nach vorstehendem
Satz 2 zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfte und Handlungen näher zu
bestimmen."
7. Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und
entsprechende Satzungsänderung
Die in der Satzung der Gesellschaft festgesetzte Vergütung des Aufsichtsrats
wird dem Umfang der Arbeitsbelastung und der Verantwortung der
Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr gerecht und soll daher angepasst werden.
Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgendes zu beschließen:
a) § 16 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"§ 16
Vergütung
(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält jährlich neben dem Ersatz seiner
baren Auslagen und neben dem Ersatz der ihm wegen seiner Vergütung zur Last
fallenden Umsatzsteuer eine feste Vergütung von 5.000,-- Euro; der Vorsitzende
erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses
Betrages. Eine Änderung der Vergütung beschließt die Hauptversammlung.
(2) Die Gesellschaft schließt zugunsten der Organe, auch der Mitglieder des
Aufsichtsrats, eine Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit angemessener
Versicherungssumme ab und trägt die dafür anfallenden Prämien."
b) Die unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung
ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen zur Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats und findet erstmals für das am 1. Januar 2011
begonnene Geschäftsjahr Anwendung.
8. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Ganghoferstraße 29, 80339 München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Kommanditaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter
Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes angemeldet haben.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut
in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste
Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung beziehen, das ist der 14. April 2011, 0:00 Uhr
(Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 28. April 2011 (24:00 Uhr) unter nachstehender
Adresse zugehen:
Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: [email protected]
2. Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Kommanditaktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Kommanditaktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Kommanditaktionär
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat
keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Den zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Kommanditaktionären
werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten zu erleichtern, bitten wir die Kommanditaktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren
Kommanditaktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in
Verbindung zu setzen.
3. Stimmabgabe durch Briefwahl
Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigten Kommanditaktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung erstmals im Wege der Briefwahl, d.h. ohne an der
Hauptversammlung teilzunehmen, ausüben. Auch im Falle der Briefwahl ist eine
fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie
vorstehend erläutert, erforderlich.
Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich (Mühlbauer Holding AG & Co.
KGaA, Investor Relations, Josef-Mühlbauer-Platz 1, 93426 Roding), per Fax (+49
(0) 9461 952-8520) oder per E-Mail ([email protected]) unter Verwendung der
hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse http://www.muehlbauer.de/hauptversammlung zur
Verfügung gestellten Briefwahlformulare abgegeben werden. Zusätzlich können
Stimmen auch via Internet unter der Adresse
http://www.muehlbauer.de/hauptversammlung abgegeben werden. Die per Briefwahl
abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum Ablauf des 04. Mai 2011 (24.00
Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige in §
135 AktG gleichgestellte Personen sowie sonstige von Kommanditaktionären
Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Insoweit gelten die
Vorschriften für die Stimmrechtsvertretung und Vollmachtserteilung wie
nachstehend jeweils beschrieben (vgl. Ziffer 4: "Verfahren für die Stimmabgabe
durch einen Bevollmächtigten"), insbesondere auch hinsichtlich des Nachweises
der Bevollmächtigung, entsprechend.
Ausführlichere Informationen zu dem Verfahren der Briefwahl sind in einem
Merkblatt enthalten, welches die Kommanditaktionäre nach Anmeldung und
Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz mit der Eintrittskarte
erhalten. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter der Adresse http://www.muehlbauer.de/hauptversammlung abgerufen werden.
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Kommanditaktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B.
ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten
Personen erteilt werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform als der gesetzlich für
börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebenen Form. Die Erklärung der Erteilung
der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten
erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am
Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung
des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:
Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA
Investor Relations
Josef-Mühlbauer-Platz 1
93426 Roding
Telefax-No. +49 (0) 9461 952-8520
e-mail: [email protected]
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll. Zusätzlich
kann die Vollmacht in diesem Fall auch via Internet unter der Adresse
http://www.muehlbauer.de/hauptversammlung erteilt werden. Bei Erteilung der
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erübrigt sich ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann,
befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den
Kommanditaktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung
zusammen mit weiteren Hinweisen zur Vollmachtserteilung zugesandt wird.
Entsprechende Unterlagen stehen auch unter www.muehlbauer.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10
i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für
ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht
vorgeben; die Kommanditaktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und
Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Kommanditaktionären an, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der
Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Kommanditaktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,
müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Kommanditaktionärs
sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder
Eintrittskarte beigefügt. Dieses steht auch unter
www.muehlbauer.de/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Vollmachten und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der
Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden.
Kommanditaktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen
spätestens bis Mittwoch, den 04. Mai 2011, 24:00 Uhr (Eingang), postalisch, per
Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:
Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA
Investor Relations
Josef-Mühlbauer-Platz 1
93426 Roding
Telefax-No. +49 (0) 9461 952-8520
e-mail: [email protected]
Darüber hinaus bieten wir Kommanditaktionären, die sich fristgerecht zur
Hauptversammlung angemeldet, den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur Hauptversammlung erschienen
sind, an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung entnehmen Sie bitte der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung sowie den hierzu im Internet unter
http://www.muehlbauer.de/hauptversammlung veröffentlichten Hinweisen.
5. Rechte der Kommanditaktionäre
a) Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß §
122 Abs. 2 AktG
Kommanditaktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals erreichen, das entspricht 313.960 Stückaktien, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den persönlich haftenden Gesellschafter (Mühlbauer
Holding AG & Co. KGaA, - persönlich haftender Gesellschafter -,
Josef-Mühlbauer-Platz 1, 93426 Roding) zu richten und muss bis zum Ablauf des
04. April 2011 zugegangen sein. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind und die Aktien bis zur
Entscheidung über das Verlangen halten.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von Kommanditaktionären nach §§ 126 Abs. 1,
127 AktG
Kommanditaktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag des persönlich
haftenden Gesellschafters und Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern
machen. Eventuelle Anträge oder Wahlvorschläge von Kommanditaktionären im Sinne
von §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu
richten:
Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA
Investor Relations
Josef-Mühlbauer-Platz 1
93426 Roding
Telefax-Nr. +49 (0) 9461 952-8520
e-mail: [email protected]
Bis zum Ablauf des 20. April 2011 (24.00 Uhr) unter vorstehender Adresse
eingegangene ordnungsgemäße Anträge oder Wahlvorschläge werden unverzüglich im
Internet (www.muehlbauer.de über den Link Investor Relations/Hauptversammlung)
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Anträge
oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
c) Auskunftsrecht des Kommanditaktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Kommanditaktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom persönlich
haftenden Gesellschafter Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann aus den in § 131 Abs. 3 AktG
genannten Gründen abgesehen werden, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder
einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach
§ 18 Abs. 1 der Satzung kann der Versammlungsleiter neben dem Rede- auch das
Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.
6. Ausgelegte und zugänglich gemachte Unterlagen, Informationen auf der
Internetseite der Gesellschaft
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den
Geschäftsräumen der Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA, Josef-Mühlbauer-Platz 1,
93426 Roding, zur Einsicht der Kommanditaktionäre aus:
Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lageberichte für die Gesellschaft und den
Konzern, Bericht des Aufsichtsrats, Vorschlag des persönlich haftenden
Gesellschafters für die Verwendung des Bilanzgewinns.
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und
Anträge von Kommanditaktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.muehlbauer.de/hauptversammlung zur
Verfügung und werden in der Hauptversammlung der Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA
ausliegen. Die Einberufung ist am 25. März 2011 im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt gemacht worden und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der
gesamten Europäischen Union verbreiten.
7. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 8.037.376,00. Es ist eingeteilt
in 6.279.200 nennwertlose Aktien (Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmrechten,
davon 6.279.199 Stammaktien, die auf den Inhaber lauten sowie eine
Namens-Stückaktie. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 6.279.200, wovon
146.727 Stimmrechte gemäß § 71b AktG ruhen. Diese Angaben beziehen sich auf den
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Elektronischen
Bundesanzeiger.
8. Hinweis auf Mitteilungspflichten und deren Rechtsfolgen bei Unterlassung
Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG
vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen
gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Roding, den 25. März 2011
Mühlbauer Holding AG & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Der persönlich haftende Gesellschafter
Rückfragehinweis:
Ramona Bemmerl
Investor Relations
+49(0)9461-952-1653
[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Mühlbauer Holding AG & Co.KGaA
Josef-Mühlbauer-Platz 1
D-93426 Roding
Telefon: +49(0)9461-952-1653
FAX: +49(0)9461-952-788
Email: [email protected]
WWW: http://www.muehlbauer.de
Branche: Maschinenbau
ISIN: DE0006627201
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Freiverkehr: Berlin,
Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München
Sprache: DeutschOTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB






