• 24.03.2011, 14:55:01
  • /
  • OTS0243 OTW0243

ÖVP-Pressedienst: FPÖ-Verteidigung durch BZÖ bezeichnend

Gähnend langweilige Meldungen der blau-orangen Splittertruppe - Konsequenzen ziehen längst überfällig

Wien, 24. März 2011 (ÖVP-PD) Die wiederholte Verteidigung der
FPÖ durch den BZÖ-Pressedienst ist bezeichnend: Die Grenzen
zwischen Blau-Orange bleiben undurchsichtig. Als Hilfestellung für
die nervöse BZÖ-Truppe erinnert der ÖVP-Pressedienst: ÖVP-
Generalsekretär Fritz Kaltenegger hat das zivilrechtliche Verfahren
gegen FPÖ-Chef Strache gewonnen, darf nicht nur FPÖ-
Nationalratspräsident Martin Graf rechtmäßig als "Gagenkaiser"
bezeichnen sondern auch weiterhin von "kriminellen blau-orangen
Machenschaften" reden. Mehr noch: Nachdem Fritz Kaltenegger im
Zivilverfahren gegen FPÖ-Chef Strache vor dem Obersten Gerichtshof
gewonnen hat, musste dessen Anwalt die ihm bereits überwiesenen
Kosten der ersten beiden Instanzen retournieren. Darüber hinaus sei
abschließend erwähnt, dass der ÖVP-General nach einem
entsprechenden Gerichtsurteil auch BZÖ-Mandatar Ewald Stadler
weiterhin ein "Anstreifen an NS-Gedankengut" vorhalten darf. ****

Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien,
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel