• 18.03.2011, 10:14:16
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ÖAMTC: Fragen und Antworten zu Fahrzeug-Rückrufaktionen

Im Schnitt werden in Österreich pro Jahr ungefähr 90 Rückrufaktionen durchgeführt

Wien (OTS) - "Rückrufe, vor allem von Kraftfahrzeugen, werden von
Jahr zu Jahr mehr", erklärt ÖAMTC-Techniker Robert Czarnecki und
ortet hierfür zwei unterschiedliche Ursachen. "Zum einen ist das
sicherlich auf immer kürzer werdende Entwicklungs- bzw. Modellzyklen
zurückzuführen. Zum anderen trägt aber auch die enge Kooperation
einzelner Hersteller dazu bei, dass ein Rückruf oft baugleiche
Modelle unterschiedlicher Produzenten betrifft." Die Dimension
einzelner Rückrufaktionen sowie die verstärkte
Medienberichterstattung darüber, haben auch unter Österreichs
Autofahrern zu einer gewissen Sensibilisierung aber auch zu einiger
Verunsicherung geführt. Anlass genug für den ÖAMTC-Experten, die
wichtigsten Fakten rund um die Thematik zusammenzustellen.

* Auf welcher juristischen Basis erfolgt ein Rückruf? "Die
rechtliche Grundlage für Rückrufaktionen ist das
Produktsicherheitsgesetz", weiß der ÖAMTC-Techniker. Dieses besagt
unter anderem, dass Hersteller auch nach der Markteinführung eines
Produktes verpflichtet sind, laufende Qualitätskontrollen
durchzuführen. "Wird dabei ein sicherheitsrelevanter Mangel
festgestellt, muss dieser im Zuge einer Rückrufaktion behoben
werden", erklärt Czarnecki.

* Wie erfolgt die Verständigung der Kunden? Die Information der
Fahrzeughalter muss seitens des Herstellers bzw. Importeurs erfolgen.
"Einerseits wird dazu auf die firmeneigene Kundendatenbank
zurückgegriffen", beschreibt der ÖAMTC-Experte die Vorgehensweise.
"Andererseits kann auch der österreichische Versicherungsverband
(VVÖ) damit beauftragt werden." Diese Variante ist zwar für das
rückrufende Unternehmen kostenpflichtig, garantiert aber dafür, dass
auch Zweit- und Drittbesitzer von einer Rückrufaktion Kenntnis
erlangen.

* Muss eine Rückrufaktion vom Kunden wahrgenommen werden? Jeder
Fahrzeugbesitzer ist selbst für die Verkehrssicherheit seines
Fahrzeugs verantwortlich. Daher muss er einer etwaigen Aufforderung
des Herstellers so schnell wie möglich nachkommen. "Eine
Rückrufaktion auf die leichte Schulter zu nehmen, ist sicherlich der
falsche Weg", warnt der ÖAMTC-Techniker. "Immerhin geht es dabei um
einen sicherheitsrelevanten Mangel."

* Wann ist eine Rückrufaktion abgeschlossen? "Im Vergleich zu
anderen Produkten, wie z. B. Toaster oder Spielzeug, erzielen
Rückrufaktionen der Fahrzeugindustrie eine relativ hohe
Erfüllungsquote", berichtet der ÖAMTC-Techniker. "Jedes einzelne
mangelhafte Fahrzeug kann nämlich direkt einem bestimmten Besitzer
zugeordnet werden." Lediglich nicht mehr zum Verkehr zugelassene,
verunfallte bzw. verschrottete oder ins Ausland exportierte Fahrzeuge
können nicht erfasst werden.

* Werden Rückruf-Daten vom Hersteller gespeichert? Sämtliche
Informationen zu einer Rückrufaktion werden vom jeweiligen Hersteller
in einer Datenbank über einige Jahre festgehalten. Vor allem für
Gebrauchtwagen-Käufer resultiert daraus ein immenser Vorteil. "So
kann rasch überprüft werden, ob ein Fahrzeug von einer Rückrufaktion
betroffen war und ob die Mängel auch behoben wurden", sagt der
ÖAMTC-Experte. "In der Regel kann dies jede Vertragswerkstätte an
Hand der Fahrgestellnummer überprüfen."

* Entstehen bei einer Rückrufaktion Kosten für den Kunden?
Grundsätzlich ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet, eine
Rückrufaktion kostenlos durchzuführen. In der Regel ist es jedoch so,
dass für die notwendigen Arbeiten keine Kosten anfallen, um so die
Unannehmlichkeiten für den Kunden so gering wie möglich zu halten.
"Fahrzeughalter müssen lediglich Zeit und Fahrtkosten investieren",
meint der ÖAMTC-Technikexperte.

Generell lässt sich beobachten, dass es in den vergangenen Jahren
unter den Fahrzeugproduzenten in punkto Rückrufaktionen zu einem
Umdenken gekommen ist. "Die meisten Hersteller kommunizieren Rückrufe
heutzutage viel offener, als sie es noch vor einigen Jahren getan
haben", hält der ÖAMTC-Experte abschließend fest.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Ralph Schüller
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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