• 15.03.2011, 08:01:50
  • /
  • OTS0009 OTW0009

EANS-Adhoc: bwin Interactive Entertainment AG / Verschmelzung von bwin und PartyGaming für 31. März 2011 geplant

--------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

15.03.2011

Die Bedingungen des Verschmelzungsplans für Österreich wurden erfüllt.

Wien, 15 März 2011 - Nach nahezu einstimmiger Genehmigung der Verschmelzung
durch die außerordentlichen Hauptversammlungen von bwin Interactive
Entertainment AG (bwin) und PartyGaming plc (PartyGaming) vom 28. Jänner 2011
wurde die beabsichtigte Verschmelzung vom Handelsgericht Wien mit 15. März 2011
in das Firmenbuch eingetragen. Vorbehaltlich der formalen Zustimmung des
Höchstgerichts in Gibraltar wird die Verschmelzung am 31. März 2011
rechtswirksam.

Aktienhandel an der Börse
bwin Aktien (ISIN AT0000767553) werden am 25. März 2011 letztmalig an der Wiener
Börse gehandelt. Aus Gründen der Abwicklung müssen die bwin Aktien für 3 Tage
vor dem Closing und am Tag des Closings (31. März 2011) vom Handel an der Wiener
Börse ausgesetzt werden. Bestehende bwin Aktionäre bekommen mit 1. April 2011
automatisch und spesenfrei für 1 bwin Aktie jeweils 12,23 bwin.party-Anteile
(ISIN GI000A0MV757), die unter dem Ticker-Symbol BPTY.L an der Londoner Börse
sofort handelbar sind.

Aufgrund des Umtauschverhältnisses von 12,23 bwin.party Anteilen für jede bwin
Aktie werden sogenannte Aktienspitzen (Anspruch auf Erwerb eines - nicht über
die Börse handelbaren - Bruchteils an einem bwin.party Anteil) automatisch für
die Aktionäre verwertet und der Verkaufserlös den (ehemaligen) bwin Aktionären
anschließend gutgeschrieben. Dies kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Die Verwertung der Aktienspitzen ist für bwin Aktionäre ebenfalls kostenfrei.

Kartellrechtliche Genehmigungen liegen vor
Nach Genehmigung des Zusammenschlusses in Deutschland (Bundeskartellamt) und
Österreich (Bundeswettbewerbsbehörde) hat bwin nun auch die kartellrechtliche
Freigabe für Rumänien erhalten.

Dividende
Die neuen bwin.party Anteile gewähren eine Dividendenberechtigung ab 1. Jänner
2010. Die Dividendenpolitik ist für das Management von bwin.party digital
entertainment plc ein zentrales Thema der nächsten Monate.

Rückfragehinweis:
Investors:
Konrad Sveceny, Investor Relations
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20017
E-mail:investorrelations@bwin.org
http://www.bwin.org

Press:
Matthias Winkler, Chief Communications Officer
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20067
E-mail:press@bwin.org
http://www.bwin.org
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent:    bwin Interactive Entertainment AG
             Börsegasse  11/Lift 3/Top floor
             A-1010 Wien 
Telefon:     +43 (0) 50 858-0
FAX:         +43 (0) 50 858-16
Email:       investorrelations@bwin.org
WWW:         www.bwin.org
Branche:     Glücksspiele
ISIN:        AT0000767553
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:     Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel