- 14.03.2011, 12:18:22
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Reptilien als Haustiere ungeeignet
Landesveterinär Schmid warnt vor Gefahren durch falsche Tierhaltung
Bregenz (OTS/VLK) - Der tragische Tod eines Babies in Stockerau
zeigt laut Landesveterinär Erik Schmid auf, wie gefährlich die
Unwissenheit über die Haltung von Reptilien sein kann. "Mit Exoten
holt man sich nicht nur das beworbene Feeling des Regenwaldes ins
Wohnzimmer, sondern oft auch tödliche Bakterien", warnt Schmid.
Besonders gefährdet sind Kinder, Alte, Schwangere und
immungeschwächte Personen.
Der 13 Monate alte Bub war an einer Salmonelleninfektion
gestorben, die er sich durch Kontakt mit einem Waran zugezogen hatte.
Jeder Reptilienhalter sollte wissen, dass nicht nur Echsen, sondern
auch Schlangen und Schildkröten sehr häufig Träger und Ausscheider
von Salmonellen sind, so Schmid. Die Reptilien selbst sind immun
gegen die Salmonellen, sonst könnten sie in ihrem natürlichen
Lebensraum nicht überleben.
Da der Großteil der Reptilien ursprünglich aus tropischen Ländern
kommt, bringen sie auch exotische Salmonellen-Stämme mit, die bei uns
unbekannt sind. Das verursacht nicht nur Probleme in der Diagnose,
sondern auch in der Behandlung, da viele dieser Bakterienstämme gegen
die üblich verwendeten Antibiotika resistent sind. Die Übertragung
dieser Resistenz auf heimische Erreger ist eine weitere Gefahr dieser
Faunaverfälschung.
Aber nicht nur aus gesundheitlichen, sondern auch aus
tierschützerischen Gründen sind Reptilien keine geeigneten Heimtiere,
betont Landesveterinär Schmid in seiner Funktion als
Tierschutzombudsmann. Die weit verbreitete Unwissenheit und
Sorglosigkeit habe nämlich auch für die betroffenen Tiere fatale
Folgen. "Meine Berufskollegen berichten mir immer häufiger, dass
falsch gehaltene Reptilien nach wochen- und monatelangem stummen
Leiden viel zu spät zur Behandlung gebracht werden", sagt der
Tierarzt, "Diese Tiere gehören in die Hand von Experten und dürfen
nicht mehr frei verkäuflich sein." Eine Forderung des Tierschutzrates
lautet daher, dass die Haltung von Reptilien nicht nur melde-,
sondern bewilligungspflichtung sein sollte.
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