• 10.03.2011, 10:24:52
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  • OTS0077 OTW0077

SOS Mitmensch begrüßt EuGH-Urteil zu Kinder- und Elternrechten

Eltern von österreichischen Kindern dürfen nicht mehr ausgewiesen werden

Wien (OTS) - Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag ein
richtungsweisendes Urteil zu Kinder- und Elternrechten erlassen.
Nicht-EU-BürgerInnen haben das Recht in dem Land zu leben und zu
arbeiten dessen Staatsbürgerschaft ihre minderjährigen Kinder haben.
Ein von Ausweisung bedrohtes kolumbianisches Elternpaar mit zwei
Kindern, die die belgische Staatsbürgerschaft haben, hatte ihr Recht
auf Aufenthalt und Arbeitserlaubnis in Belgien eingeklagt. Ihnen
wurde vom EuGH recht gegeben. Umgelegt für Österreich bedeutet das:
Beide Elternteile eines minderjährigen Kinds mit österreichischer
Staatsbürgerschaft müssen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft in
Österreich leben und arbeiten dürfen.

"Es handelt sich hier um ein bahnbrechendes Urteil, das die Rechte
von minderjährigen EU-BürgerInnen stärkt. Das Urteil sagt klar: Kein
in Österreich oder einem anderen EU-Land lebendes Kind soll getrennt
von seinen Eltern aufwachsen müssen, nur weil diese keine
EU-Staatsbürgerschaft haben", so Alexander Pollak, Sprecher von SOS
Mitmensch. "Ich erwarte mir jetzt die rasche und unbürokratische
Umsetzung des Urteils in Österreich. Ich gehe davon aus, dass die
Justizministerin, die sich ja vehement für die gemeinsame Obsorge
einsetzt, hier Druck auf Innenministerin Fekter ausüben wird.", so
Pollak.

Rückfragehinweis:
Alexander Pollak
Email: apo@sosmitmensch.at
Tel.: +43 664 512 09 25
Url: www.sosmitmensch.at

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