- 08.03.2011, 08:17:20
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EANS-Adhoc: TUI AG / TUI AG legt indikative Kupon-Bandbreite für neue Wandelschuldverschreibungen fest und beginnt ein institutionelles Bookbuilding
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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08.03.2011
NICHT ZUR VERBREITUNG IN DIE ODER DEN VEREINIGTEN STAATEN, IN KANADA, IN
AUSTRALIEN, IN JAPAN UND SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN DAS ANGEBOT UND DER VERKAUF
VON WERTPAPIEREN GESETZLICHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT
Hannover, 8. März 2011. TUI AG ("TUI") bietet ihren Aktionären
Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2016 (die
"Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von ca. 350.000.000 Euro mit dem
Bezugsverhältnis von 44 : 1 zum Bezug an, denen bis zu 28.599.735 Aktien der TUI
zu Grunde liegen. Die Bezugsfrist endet am 21. März 2011 (einschließlich).
Im Zusammenhang mit der Ausgabe der neuen Schuldverschreibungen unterbreitet die
TUI seit gestern ein teilweises Rückkaufangebot für die bestehenden
Schuldverschreibungen 5,125 Prozent mit einer Laufzeit bis Dezember 2012 und
2,750 Prozent mit einer Laufzeit bis September 2012. Die Durchführung und das
Gesamtvolumen des Rückkaufangebotes werden von TUI bestimmt und sind abhängig
von einer erfolgreichen Platzierung und dem Nettoemissionserlös der
Schuldverschreibungen.
Die Transaktionen sollen zu einer Verlängerung des Fälligkeitenprofils der
Finanzverbindlichkeiten der TUI führen.
BofA Merrill Lynch, Citigroup Global Markets Limited und UniCredit Bank AG, die
als Joint Bookrunner für diese Transaktion fungieren, werden heute die
Schuldverschreibungen ausgewählten institutionellen Anlegern außerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan oder jeglicher
anderer Staaten, in denen lokales Recht ein Angebot verbietet, im Rahmen eines
Bookbuildings und vorbehaltlich der Ausübung der Bezugsrechte durch die
Aktionäre ("clawback") zum Erwerb anbieten.
Basierend auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2008 wird der
Wandlungspreis mit einer Wandlungsprämie von 30 Prozent über dem Referenzpreis
festgelegt werden. Der Referenzpreis wird dem volumengewichteten
Durchschnittskurs der TUI Stammaktien im XETRA-Handel in dem Zeitraum vom
heutigen Handelsbeginn bis zum Handelsschluss am 8. März 2011 entsprechen.
Der Kupon der Schuldverschreibungen wird voraussichtlich zwischen 2,25 Prozent
und 3,25 Prozent per annum festgelegt, die Zinsen sind halbjährlich nachträglich
zahlbar.
TUI besitzt aktuell ein Corporate Rating von B3 (stabil) von Moody´s und B-
(stabil) von Standard and Poor´s. Standard and Poor´s hat TUI bestätigt, dass
die neuen Schuldverschreibungen ein Bonitätsrating von B- erhalten.
Nach Abschluss des Bookbuildings legt der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die endgültigen und verbindlichen Konditionen (inkl. Kupon) der
Schuldverschreibungen auf Grundlage des Ergebnisses des Bookbuildings fest.
Diese Festsetzung findet vorrausichtlich heute nach dem Handelsschluss statt und
wird voraussichtlich am 9. März 2011 im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht werden.
Die Schuldverschreibungen werden am 24. März 2011 (Valuta) begeben und bei
Laufzeitende zu 100 Prozent des Nennwertes zurückgezahlt, sofern keine
vorzeitige Wandlung, Rückzahlung oder Kündigung erfolgt. Die Emittentin ist
berechtigt, die Schuldverschreibungen am oder nach dem 14. April 2014 zu
kündigen, falls der Kurs der Stammaktien der TUI (über einen bestimmten
Zeitraum) 130 Prozent des dann anwendbaren Wandlungspreises beträgt
beziehungsweise überschreitet.
TUI beabsichtigt, die Schuldverschreibungen (ISIN DE000TUAG158) bis spätestens
31. März 2011 im Freiverkehr der Frankfurter Börse einzuführen, wenngleich ein
Abschluss der Platzierung der Schuldverschreibungen nicht von einer solchen
Zulassung abhängig ist. Die Platzierung der Schuldverschreibungen endet
voraussichtlich am 21. März 2011 und der Rückkauf wird voraussichtlich am 24.
März 2011 abgeschlossen sein.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein
Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein
öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Anleihe geben.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Anleihe wird kein Prospekt erstellt. Die
Anleihe darf in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die
Emittentin der Anleihe in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre,
einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument im Bezug auf die Anleihe zu
erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Mitteilung und das Angebot
und der Verkauf der Anleihe können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die in
dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Anleihe und den
Aktien der TUI AG) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act
von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den Vereinigten
Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an bzw. für
Rechnung von US Personen verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß
einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem
Securities Act oder den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese
Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den
Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot
oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an US
Personen oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA
verteilt oder versendet werden. Es wird kein Angebot der Anleihe in den
Vereinigten Staaten gemacht.
Dieses Dokument ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, Veröffentlichung oder
Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten Königreich
nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im
Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben
oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ('high net worth
companies, unincorporated associations etc.') erfasst sind (alle solche Personen
im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person im Vereinigten
Königreich, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser
Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden.
Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung
bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten
Personen unternommen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen kann jeder der Joint
Bookrunner und jedes ihrer jeweils verbundenen Unternehmen, die als Anleger für
eigene Rechnung handeln, Schuldverschreibungen aufnehmen und in dieser
Eigenschaft diese Wertpapiere und alle Wertpapiere der TUI Aktiengesellschaft
oder damit verbundene Anlagen für eigene Rechnung halten, kaufen oder verkaufen
und diese Wertpapiere oder anderen Anlagen außerhalb des Angebots der
Schuldverschreibungen anbieten oder verkaufen. Die Joint Bookrunner
beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte außer im
Rahmen einer entsprechenden rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung
offenzulegen.
Sofern ein Angebot erfolgt, darf es in Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein
"relevanter Mitgliedstaat"), ausschließlich an Personen gerichtet sein, bei
denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe
e der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) und gemäß den maßgeblichen
Umsetzungsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates handelt ("Qualifizierte
Anleger").
Bei jeder Person, die ursprünglich Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere
angeboten werden, wird davon ausgegangen, dass sie versichert, bestätigt und
zugestimmt hat, Qualifizierter Anleger nach vorstehender Definition zu sein.
Falls Wertpapiere einem Anleger als Finanzintermediär gemäß Artikel 3 Abs. 2
Prospektrichtlinie angeboten werden, wird auch bei diesem Anleger angenommen,
dass er versichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots
erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter
Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten
(mit gleichwertigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger
nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht
zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen
würde, dass die Emittentin, die Joint Bookrunner oder andere Führungskräfte
gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie zur Veröffentlichung eines Prospekts
verpflichtet wären, sofern für ein Angebot oder einen Weiterverkauf dieser Art
nicht die vorherige Zustimmung der Joint Bookrunner eingeholt wurde.
Die Joint Bookrunner handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der
Schuldverschreibungen ausschließlich im Namen der Emittentin und keiner
sonstigen Person und sind gegenüber Dritten nicht für den Schutz, den Kunden der
Joint Bookrunner genießen, oder für eine Beratung bezüglich der Wertpapiere
verantwortlich.
Rückfragehinweis:
Investor Relations Kontakt:
Björn Beroleit, Telefon: +49 (0) 511 566 1310
Nicola Gehrt, Telefon: +49 (0) 511 566 1435
Media Kontakt:
Uwe Kattwinkel, Telefon: +49 (0) 511 566 1417
Robin Zimmermann, Telefon: +49 (0) 511 566 1488
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: TUI AG Karl-Wiechert-Allee 4 D-30625 Hannover Telefon: +49(0)511 566 - 1425 FAX: +49(0)511 566 - 1096 Email: investor.relations@tui.com WWW: http://www.tui-group.com Branche: Transport ISIN: DE000TUAG000 Indizes: MDAX, CDAX, HDAX, Prime All Share Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Regulierter Markt: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover, München Sprache: Deutsch
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