• 04.03.2011, 13:10:28
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Für sichere Strassen in Rumänien, doch gegen Brutalität gegenüber Hunden

Gemeinsame Erklärung der rumänischen Europaabgeordneten und Mitglied des Agrarausschusses Daciana Sarbu und der internationalen Tierschutzorganisation Vier Pfoten/Four Paws

Brüssel/Bukarest (OTS) - Am Montag, 7. März 2011 wird ein neuer
Gesetzentwurf zu Streunerhunden im Plenum des rumänischen Parlaments
beraten und am Dienstag soll darüber abgestimmt werden. Daciana
Octavia Sarbu, Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied im
für Tierschutz zuständigen Landwirtschaftsausschuss, und die
internationale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN/ FOUR PAWS
kommentieren diesen erneuten Versuch des rumänischen Parlaments, das
Tötungsverbot für Streunerhunde aufzuheben wie folgt:

- Die geplante Gesetzesänderung ist aus ethischen, 
   gesellschaftlichen und 
   wirtschaftlichen Gründen abzulehnen 
 - Der Vorschlag ist nicht nachhaltig 
 - Er widerspricht der europäischen Definition von Tieren als 
   fühlende Lebewesen gemäß 

 - Artikel 13 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 
   (AEUV), das ein allgemeines Handlungsprinzip auch für die 
   Mitgliedstaaten gilt 
 - Der entsprechende Artikel des Gesetzentwurfes ist weder 
   handwerklich professionell noch in der Praxis umsetzbar

Die geltende Rechtslage verbietet das Töten gesunder Tiere und
stützt den Ansatz des "Catch, neuter, release" (Fangen, Kastrieren,
Wieder frei lassen), eine Methode, die von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Tollwutkontrolle entwickelt
wurde. Diese ist nicht nur die einzige ethisch akzeptierte
europäische Methode, und folgt dem Prinzip der Verantwortlichen
Haltung von Tieren, sondern entspricht zwischenzeitlich auch
wissenschaftlich dem neuesten Stand der Forschung zu nachhaltigen
Lösungsstrategien gegen die Überbevölkerung von Hunden in Europa.
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf den Strassen ist ein
wichtiges Ziel jedes Mitgliedslandes der EU. Getötete oder verletzte
Personen durch Streunerhunde sollen vermieden werden, doch dies
bedarf einer gesetzlichen Regelung in europäischem Sinne und nicht
durch Gewalt gegen Tiere.

Die Aufhebung des Tötungsverbotes von Strassenhunden würde einen
großen Rückschritt in die Vergangenheit bedeuten, hin zu Grausamkeit
und Brutalität gegen streunende Tiere und unermessliches Leiden im
gesamten Land. Die europäische Bevölkerung betrachtet Tiere als
fühlende Lebewesen, wie es auch im Lissabon Vertrag steht.
Desgleichen entspricht ein Tötungsverbot nicht einem weiteren
europäischen Prinzip, der Nachhaltigkeit.

Das Schicksal Hunderttausender Geschöpfe würde von einer einzigen
Person abhängen und dessen persönlicher Sichtweise, dem
Bürgermeister. Diese Entscheidung über Leben und Tod würde zudem
nicht kontrolliert, weder was den Inhalt der jeweiligen Regelung
betrifft, noch den Vollzug. Das bedeutete eine inakzeptable
Rechtsunsicherheit. Ein solche subjektive Entscheidungsmacht und
damit gesetzlich etablierte Willkür entspräche nicht den Regeln guter
Gesetzgebung in Europa.

In der Praxis würde die Gesetzesänderung zu einer absolut
unübersichtlichen und unzumutbaren Situation für die Bürger führen:
Hundebesitzer würden mit ihren Tieren umziehen müssen, um ggf. bei
den nächsten Kommunalwahlen erneut eine neue Gemeinde zu suchen, um
sicherzustellen, dass ihre Tiere nicht in eine Tötungsaktion geraten.

Tierschutzorganisationen wurden im Gesetzesvorschlag als eher
hinderlich als hilfreich bewertet.

Und schließlich findet sich in dem Vorschlag kein Hinweis darauf,
wie mit den sterilisierten oder zu sterilisierenden Hunden verfahren
werden soll. Könnten diese ebenfalls getötet werden?

Der zur Beratung anstehende Entwurf ist jedenfalls das Gegenteil
eines demokratischen und verfassungstreuen und transparenten
Gesetzentwurfes und Gesetzgebungsverfahrens.

Ein letzter, der wirtschaftliche Aspekt: viele Millionen Euro von
privaten und öffentlichen Geldgebern wären für die Geburtenkontrolle
von Hunden verschleudert. Es ist eine auf langjähriger und in
mehreren Ländern gesammelten Erfahrung basierenden Tatsache, dass
jedes Geschäftsmodell in Zusammenhang mit Streunertieren zu Leiden in
Tierheimen führt und zu Betrug und Veruntreuung von Geldern.

Rumänien braucht dringend Rechtssicherheit und ein Gesetz, um
einerseits die Situation der Straßenhunde im humanen Sinne zu regeln
und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Doch ein
solches Gesetz muss zu Ende gedacht und ausgewogen sein. Der
vorliegende Gesetzentwurf darf daher im Interesse der Tiere und der
rumänischen und europäischen Bürgerinnen und Bürger am Dienstag nicht
das Plenum im rumänischen Parlament passieren.

Facts

Der Gesetzgebungsvorgang PL 912

Am Mittwoch, den 2. März 2011 wurde eine Gesetzesänderungsvorlage
zum Rumänischen Streunerhundegesetz (Änderung PL 912) im Ausschuss
für Innere Angelegenheiten des nationalen Parlaments erörtert. Gemäß
diesem Gesetz basierte der Umgang mit Streunertieren auf dem Prinzip
der Geburtenkontrolle, der 'Fangen, Kastrieren, Wieder aussetzen'
Methode. Ein Fachausschuss hat eine grundlegende Änderung dieses
Prinzips vorgelegt. Der Ausschuss hat danach beschlossen, dass
"...nach 14 Tagen die Hunde entweder getötet oder kastriert werden,
je nach Entscheidung des jeweiligen Vertreters der Kommune". Dieser
Änderungstext PL 912, vor einiger Zeit vorgeschlagen vom Präfekt der
Stadt Bukarest, wurde als Kompetenzanmaßung als nicht zulässig
bewertet, dennoch wurde dieser Text vom Innenausschuss am Dienstag
angenommen.

Tötung gesunder Hunde und Euthanasie

Für die Massentötung gesunder Hunde wird häufig der Begriff
"Euthanasie" verwendet. Doch der Begriff Euthanasie bedeutet in
Europa das Vorliegen der Voraussetzung des Ergebnisses einer
veterinärmedizinischen Diagnose und der Vornahme durch einen
Tierarzt. Ein gesundes Tier zu töten ist keine Euthanasie sondern
eine Tötung.

Die weit überwiegende Mehrheit der Europäischen Bürgerinnen und
Bürger akzeptiert das Töten von Streunertieren nicht mehr.

Fangen, Kastrieren, Wieder aussetzen (CNR)

Diese Methode, auch Geburtenkontrolle bezeichnet (Animal Birth
Control) bedeutet, die Tiere zu fangen, zu einem höchst erreichbaren
Prozentsatz zu kastrieren oder sterilisieren, und kontrolliert wieder
an ihrem angestammten Platz auszusetzen, dies mehrfach vorgenommen
von Tierschutzorganisationen gemeinsam mit der örtlichen
Tierärzteschaft. Grund für die Nachhaltigkeit dieses Ansatzes ist die
Tatsache, dass in einem von einem Rudel besetzten Terrain keine neue
Generation nachwachsen kann aufgrund der begrenzten Ressourcen.
Ansonsten, wenn die Tiere entfernt werden - sei es durch Tötung oder
Verbringung in Tierheime - wird in dem Terrain in vier bis fünf
Jahren ein neues Rudel entstehen.

Die ethische Grundlage der Europäischen Tierschutzpolitik: die fünf
Freiheiten und der Grundsatz verantwortlicher Tierhaltung

Fünf Freiheiten: Freisein von Hunger und Durst, Freisein von
Unbehagen, Freisein von Schmerz, Verletzungen und Krankheiten,
Freisein zum Ausleben normaler Verhaltensweisen, Freisein von Angst
und Leiden.

Verantwortliche Haltung: "... ist der Leitspruch der Eigentümer
von Heimtieren in diesem Jahrhundert. Er umfasst die Verhinderung von
Grausamkeit und Unbehagen, Wahrung der Würde der Tiere,
Gesundheitsvorsorge, gesunde Ernährung und Unterkunft und die
Berücksichtigung des Wohlergehens der Tiere. Er schließt ebenfalls
ein die Verhinderung der Beeinträchtigung anderer Tiere und
Menschen". (Saunders Comprehensive Veterinary Dictionary, 3 ed. (C)
2007 Elsevier, Inc. All rights reserved) Übers. M. Wartenberg

Artikel 13 Vertrag Über die Arbeitsweise der Europäischen Union

"Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den
Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung,
technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die
Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als
fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei
die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der
Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle
Traditionen und das regionale Erbe."

Artikel 3.3 Vertrag der Europäischen Union

"Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die
nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen
Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Masse
wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung
und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz
und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den
wissenschaftlichen und technischen Fortschritt."

Rückfragehinweis:
Dr. Marlene Wartenberg
Director European Policy Office
Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz / Four Paws
Tel.: 0032-476-89 38 21

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