- 03.03.2011, 14:48:04
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EANS-Adhoc: TUI AG / Außerordentliche Aufsichtsratssitzung der TUI AG
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03.03.2011
TUI verkauft 11,33 Prozent der Hapag-Lloyd Anteile an das
Albert Ballin-Konsortium
Grundsätzliche Ermächtigung des Vorstands für möglichen
Hapag-Lloyd IPO
Hannover/Hamburg, 3. März 2011. Der Aufsichtsrat der TUI AG hat in seiner
heutigen außerordentlichen Sitzung eine Reduzierung der TUI Anteile an
Hapag-Lloyd beschlossen. Die TUI AG verkauft 11,33 Prozent ihrer
Hapag-Lloyd-Anteile an das Albert Ballin-Konsortium. Hierbei handelt es sich um
jene Anteile, die aus der Wandlung des Hybrid I-Darlehens in Eigenkapital der
Hapag-Lloyd zum Ende des Jahres 2010 stammen. Grundlage hierfür ist ein im
September 2010 vereinbartes Optionsrecht. Der Kaufpreis für diese Anteile
beträgt 315 Millionen Euro. Im Falle eines Börsengangs der Hapag-Lloyd zahlt das
Albert Ballin-Konsortium an TUI bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen einen um
bis zu 35 Millionen Euro erweiterten Kaufpreis (Besserungsschein). Der
Anteilsverkauf steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die
Gesellschafterversammlung der Hamburgische Seefahrtsbeteiligung "Albert Ballin"
GmbH & Co. KG.
Nach Abschluss dieses Anteilsverkaufs im Mai ist TUI noch mit 38,4 Prozent an
Hapag-Lloyd beteiligt und mit insgesamt 1,71 Milliarden Euro investiert
(1,18 Milliarden Euro Eigenkapital/530 Millionen Euro Darlehen und
Hybrid-Kapital).
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat der TUI AG den Vorstand heute grundsätzlich
dazu ermächtigt, weitere Anteile an Hapag-Lloyd im Rahmen eines Börsengangs zu
verwerten.
Soweit wir in dieser Meldung Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere
Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und
unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen
Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten
Erwartungen und Annahmen abweichen. Auch die Entwicklung der Finanzmärkte und
der Wechselkurse, sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen,
insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss
ausüben. Außerhalb der gesetzlichen Vorschriften übernimmt die Gesellschaft
keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
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Ende der Mitteilung euro adhoc
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