• 28.02.2011, 09:00:16
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Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea: Wirtschaftliche Auswirkungen für die EU und Österreich

FIW-Policy Brief Nr. 10 "EU-South Korea FTA - Economic Impact for the EU and Austria" von Fritz Breuss und Joseph F. Francois als kostenloser Download unter http://www.fiw.ac.at erschienen.

Wien (OTS) - Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EU und
Südkorea (EU-Südkorea-FHA) ist das erste einer neuen Generation von
FHA, die 2007 gestartet wurden und Teil der Initiative "Globales
Europa" sind. Solche Abkommen, die auf fundierten wirtschaftlichen
Kriterien basieren, bilden einen wichtigen Schritt für weitere
Handelsliberalisierungen, da sie auch Themen behandeln, die noch
nicht reif für multilaterale Diskussionen sind und weit über eine
bloße Marktöffnung hinausgehen, wie sie im Rahmen der WTO erreicht
werden können. In diesem Sinne ist das EU-Südkorea-FHA das
umfassendste Freihandelsabkommen, das die EU jemals verhandelt hat.

Das FIW hat die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses
Freihandelsabkommens für die EU und für Österreich mit dem
GTAP-Weltmodell simuliert. Beide Parteien gewinnen von der
Beseitigung der Zölle und anderer Handelsbarrieren, allerdings
Südkorea stärker als die EU.

Da die Anteile der Exporte und Importe mit Südkorea sowohl von
seitens der EU als auch Österreichs nur 2% bis 2 1/2% des gesamten
Extra-EU-Handels ausmachen, fallen die Handels- und Wohlfahrtsgewinne
für die EU und Österreich bescheiden aus. Der gesamte Handel der EU
steigt um 0,2%, jener Österreichs nur um 0,1%. Der Extra-EU-Handel
steigt sowohl in der EU als auch in Österreich um jeweils 1,2%. Die
Wohlfahrt steigt in der EU und in Österreich nur um 0,04% des BIP. In
Südkorea sind die Effekte höher, da die EU der zweitgrößte
Handelspartner mit einem Anteil von 12% ist. Der Handel nimmt in
Südkorea um 5,3% zu und die Wohlfahrt kann um 1,3% des BIP gesteigert
werden.

Angesichts der seit 2001 stockenden Doha-Runde der WTO verfolgen
die großen Spieler des Welthandels - die EU und die USA - als
Zwischenlösung die Strategie einer schrittweisen
Handelsliberalisierung auf bilateraler Basis. Das jüngste Beispiel
seitens der EU ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und
Südkorea (EU-Südkorea-FHA). Es ist das umfassendste
Freihandelsabkommen, das die EU jemals verhandelt hat. Es umfasst
nicht nur die bilaterale Beseitigung fast aller Zölle auf
Warenimporte (Industrie- und Agrarwaren), sondern auch eine
weitgehende Liberalisierung des Dienstleistungshandels und
Begünstigungen für Direktinvestitionen.

Weiters enthält das FHA Regeln für den Schutz des geistigen
Eigentums, für öffentliche Ausschreibungen, Wettbewerbsregeln,
Transparenz bezüglich Regulierungen und nachhaltige
Entwicklung. Spezielle gegenseitige Verpflichtungen gibt es zur
Beseitigung und Verhinderung von nichttarifären Hemmnissen für den
Handel, besonders in den Sektoren Autobau, Pharmazeutika und
Elektronik. Das Abkommen umfasst 15 Kapitel, 3 Protokolle und
zahlreiche Anhänge und vier Vereinbarungen.

Nach 2 1/2-jährigen Verhandlungen wurde das EU-Südkorea-FHA am 6.
Oktober 2010 von beiden Parteien unterzeichnet. Am 17. Februar 2011
hat das Europäische Parlament, das zum ersten Mal nach den Regeln des
Lissabon-Vertrages bei FHA mit entscheiden kann, mit großer
Mehrheit grünes Licht für das Inkrafttreten dieses FHA per 1. Juli
2011 gegeben. Zum Schutz der europäischen Industrie (vor allem der
Autoindustrie) hat das Europäische Parlament auch
Schutzklauseln zugestimmt, die es erlauben, im Falle einer
Überschwemmung des europäischen Marktes mit Billigautos aus Südkorea
wieder Zölle einzuheben. Die EU setzte auch Garantien durch, wonach
Südkorea seine neue Gesetzgebung bezüglich der Vermeidung
von CO2-Emissionen für koreanische Autos nichtdiskriminierend für
europäische Autobauer gestalten muss.

Das EU-Südkorea-FHA sieht einen Zollabbau von 98,7% auf
gegenseitige Importe von Industrie- und Agrarwaren über fünf Jahre
vor. Für sensible Agrar- und Fischereiprodukte beträgt die
Übergangszeit sieben Jahre. Damit ersparen sich Importeure Südkoreas
Zölle auf Importe aus der EU im Ausmaß von 1,8 Mrd. Euro, auf Importe
aus Österreich nochmals 0,5 Mrd. Euro. Die EU spart sich Zölle auf
Importe aus Korea von 1,4 Mrd. Euro (Österreich 0,3 Mrd. Euro).

Südkorea ist für die EU der 13.-wichtigste Exportmarkt mit einem
Anteil von 2% an den Extra-EU-Exporten, für Österreich kommt Südkorea
als Abnehmer unserer Ausfuhren an 8. Stelle mit
einem Anteil von 2% an den Extra-EU-Exporten. Importseitig ist
Südkorea der achtwichtigste Lieferant für die EU (Importanteil 2,7%),
in Österreich liegt Südkorea an 8. Stelle (Importanteil
von 2%). Für Südkorea ist die EU (nach China) der zweitwichtigste
Handelspartner.

Bisher war der Zollschutz in allen Produktkategorien höher als
jener der EU. Besonders geschützt sind in Südkorea Nahrungsmittel mit
Zollsätzen von über 40%. Die Handelsstruktur in der
EU im Handel mit Südkorea ist ähnlich jener Österreichs. Es
dominieren Maschinen und Transportmittel mit nahezu 50%. Auf der
Importseite ist diese Warenkategorie mit einem Anteil von
über 70% (EU) bzw. beinahe 80% (Österreich) noch stärker vertreten.
Die anderen Warengruppen fallen dagegen stark ab und liegen unter 20%
bzw. größtenteils unter 10%.

Simulationen der mittelfristigen Auswirkungen der Implementierung
des EU-Südkorea-FHA mit dem GTAP-Weltmodell erbringen folgende
Ergebnisse:

- Beide Vertragspartner gewinnen, allerdings unterschiedlich stark.
Es kommt zur Schaffung zusätzlicher Handelsströme von Waren und
Dienstleistungen zwischen beiden Vertragsparteien. Südkorea steigert
seine Exporte in die EU 27 (ohne Österreich) um 17 Mrd. Euro
(nach Österreich um 0,3 Mrd. Euro), die EU kann nach Südkorea um 19
Mrd. Euro mehr exportieren, Österreich um 0,6 Mrd. Euro mehr.

- Den zusätzlichen Exportmöglichkeiten mit den jeweiligen
Handelspartnern dieses FHA stehen aber Handelsverlagerungen
(Rückgänge an Exporten) in anderen Regionen gegen über. Dem Anstieg
des Handels mit Südkorea steht ein Schrumpfen des Intra-EU-Handels
(in der EU selbst im Ausmaß von 9 Mrd. Euro, in Österreich von 0,4
Mrd. Euro) gegenüber.

- Der zusätzliche Handel außerhalb der EU beläuft sich daher im
Falle der EU auf 16 Mrd. Euro, für Österreich auf 0,5 Mrd. Euro.

- Infolge der asymmetrischen Bedeutung der jeweiligen Handelspartner
fallen auch die wirtschaftlichen Effekte unterschiedlich hoch aus.
Südkorea kann seinen Handel insgesamt um 5,2% steigern, die EU und
Österreich jeweils insgesamt nur um 0,2%, den Extra-EU-Handel aber um
1,2%. Ähnlich unterschiedlich hoch fallen die gesamtwirtschaftlichen
Effekte aus. Südkorea kann mittelfristig das Niveau seines realen BIP
um 1,6 Prozentpunkte steigern, die EU um 0,05% und Österreich nur um
0,04%. Die Wohlfahrt (gemessen relativ zum BIP) steigt in Südkorea um
1,3 Prozentpunkte, in der EU und in Österreich jeweils nur um 0,04
Prozentpunkte.

Der vollständige FIW-Policy Brief sowie weitere Informationen
können kostenlos von der FIWWebseite heruntergeladen werden:
http://www.fiw.ac.at/index.php?id=462.

Die FIW-Policy Briefs erscheinen in unregelmäßigen Abständen zu
aktuellen außenwirtschaftlichen Themen. Herausgeber ist das
Kompetenzzentrum "Forschungsschwerpunkt Internationale Wirtschaft"
(FIW). Das FIW wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft,
Familie und Jugend (BMWFJ) im Rahmen der
Internationalisierungsoffensive der Bundesregierung von drei
Instituten - Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
(WIFO), Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche
(wiiw), Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Rechenzentrum (WSR)
- betrieben.

Es bietet den Zugang zu internationalen Außenwirtschafts-
Datenbanken, eine Forschungsplattform und Informationen zu
außenwirtschaftsrelevanten Themen. Für die Inhalte der Policy Briefs
sind die Autorinnen und Autoren verantwortlich.

Kontakt:
FIW-Projektbüro
Björn Rabethge
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung - WIFO
1030 Wien, Arsenal, Objekt 20
Telefon: (+43 1) 798 26 01-333 oder 334
E-Mail: [email protected]

Rückfragehinweis:
Univ.-Prof. Dr. Fritz Breuss (am 28. Februar von 9 bis 12 Uhr)
Leiter des FIW-Projektes und WIFO
Tel.: +43 1 798 26 01 220
E-Mail: [email protected]

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