• 25.02.2011, 12:14:05
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FP-Gudenus fordert "Deutsch vor Gemeindewohnung"

FPÖ-Wien bringt dringlichen Antrag ein

Wien (OTS/fpd) - Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wird der
Klubobmann der FPÖ-Wien, Mag. Johann Gudenus einen dringlichen Antrag
an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe "Wohnen,
Wohnbau und Stadterneuerung" betreffend Vergabe von städtischen
Wohnungen an Personen mit ausreichenden Deutschkenntnissen
einbringen.

Der Antrag im Wortlaut:

Versäumnisse und Fehlentscheidungen in der Wiener Zuwanderungs- und
Integrationspolitik haben zu massiven Konflikten im Bereich "Wohnen"
geführt. Waren es in den 1980er und frühen 1990er Jahren
schwerpunktmäßig abgewohnte, gründerzeitliche private Miethäuser, in
denen das Zusammenleben von In- und Ausländern aufgrund der
unterschiedlichen Lebens- und Verhaltensweisen oft angespannt und
problematisch war, so hat sich seit Mitte der 1990er Jahre die
Konfliktzone mehr und mehr in den Gemeindebau verlagert.

Unter dem jetzigen SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann als Wiener
Wohnbaustadtrat wurden Gemeindewohnungen ganz offiziell für
Drittstaatsangehörige zugänglich gemacht. Durch die Ansiedlung von
Neoösterreichern und Ausländern, die weder der deutschen Sprache
mächtig, noch mit den grundsätzlichen Regeln der Hausordnung vertraut
waren, kam es einerseits zu massiven Verletzungen der Spielregeln im
Zusammenleben, andererseits konnten und können die Konflikte nicht
auf kommunikativem Weg ausgeräumt werden. Bei Beschwerden wurden die
alteingesessenen Mieterinnen und Mieter meist "im Regen" stehen
gelassen. Sprachkenntnisse und Integrationsfähigkeit oder
Integrationswillen sind bis heute bei der Wohnungsvergabe durch
Wiener Wohnen kein Kriterium.

Die SPÖ spricht im Allgemeinen von einem 25 % - Anteil der
Gemeindebaubewohner mit Migrationshintergrund, eine veröffentlichte
Studie des IFES "Lebensqualität im Wiener Gemeindebau" von 33 %,
andere Quellen gehen von über 40 % aus.

Dadurch ist eine Situation entstanden, die bei der autochthonen
Bevölkerungsgruppe nicht nur große Verunsicherung auslöst, sondern
oftmals auch eine massive Verschlechterung der Wohn- und
Lebenssituation mit sich bringt. In den letzten Jahren haben in
zahlreichen Stadtteilen soziale Probleme, insbesondere Konflikte
zwischen Mietern in städtischen Wohnhausanlagen, zugenommen. Diese
Probleme hängen unter anderem damit zusammen, dass ein Teil der
Bewohner der deutschen Sprache nicht mächtig ist, sodass eine
kommunikative Ausräumung von Problemen oder auch nur
Missverständnissen bereits im Ansatz unmöglich ist oder zumindest
erheblich erschwert wird. Nach aktuellen Erfahrungsberichten
beherrschen mehr als 10 Prozent jener Personen, die sich derzeit um
eine der oben beschriebenen Mietwohnungen bewerben, die deutsche
Sprache nicht ausreichend, um sich überhaupt verständigen zu können.
Diese Sprachmängel treten im Wesentlichen bei Drittstaatsangehörigen
auf.

Der Grund für diese negative Entwicklung liegt in der generellen
Öffnung der Gemeindebauten für Drittstaatenangehörige und nicht
integrierte Neoösterreicher. Viele der Probleme gehen besonders auf
den Umstand zurück, dass immer mehr Zuwanderer, die städtische
Wohnungen erhalten, nicht der deutschen Sprache mächtig sind. Damit
fehlt die Basis für jede Art von Kommunikation und Information.

Bürgermeister Häupl hat seit Jahren die "Durchmischung" der
Gemeindebauten als Ziel definiert, während der EU-Mandatar Hannes
Swoboda eindringlich vor der Öffnung der Gemeindebauten gewarnt hat
und von seinen Genossen "Sensibilität" einforderte. Um dem
offenkundigen Problem der fehlenden Integration rasch entgegenwirken
zu können, sind Integrationsschranken wie die Kenntnis der deutschen
Sprache für das Erlangen einer Gemeindebauwohnung unerlässlich.

Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den
Mitunterzeichnern gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
der Stadt Wien nachfolgenden

D R I N G L I C H E N A N T R A G

Der amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe "Wohnen, Wohnbau und
Stadterneuerung" wird aufgefordert, jene notwendigen Maßnahmen zu
setzen, damit zukünftig die Wohnungsvergabe im städtischen Wohnbau an
ausreichende Sprachkenntnisse der Wohnungswerber gebunden wird,
sodass als Voraussetzung für den Erhalt einer städtischen Wohnung
mindestens Sprachkenntnisse gemäß dem Europäischen Standard A2
erbracht werden müssen.

Gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird beantragt,
dass der Antrag mündlich begründet werden kann und hierauf eine
Debatte über den Gegenstand stattfindet. (Schluss) hn

Rückfragehinweis:
Klub der Freiheitlichen, Pressestelle
Tel.: (01) 4000 / 81 798

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