• 24.02.2011, 12:36:04
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SPÖ-Maier: Dramatische Zunahme der Strafanzeigen wegen NS-Wiederbetätigung (Plus 39,5 Prozent)

Strafverfolgungsbehörden gefordert - Neonazi-Umtriebe im Internet effektiv zu verfolgen

Wien (OTS/SK) - "Die aktuelle Antwort der Justizministerin auf
meine parlamentarische Anfrage zum 'Verbotsgesetz 1947 - Anzeigen und
strafgerichtliche Erledigungen 2010' (Parlamentarische Anfrage J
7157/XXIV. GP) zeigt die Probleme der Rechtsprechung deutlich auf",
so SPÖ-Abgeordneter und Mitglied des Kuratoriums des Nationalfonds
der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus Johann
Maier am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Mit 741
Strafanzeigen ist im Vorjahr die Zahl der Anzeigen an die
Staatsanwaltschaften wegen Verdachts der nationalsozialistischen
Wiederbetätigung massiv angestiegen (2009: 531), das bedeutet eine
Steigerung von 39,5 Prozent. ****

2010 sind exakt 153 Fälle zur Anklage gelangt (2009: 104; 2008:17).
Die Zahl jener Personen, die 2009 und 2010 wegen Verstößen gegen das
"NS-Verbotsgesetz" verurteilt wurden, sind in den beiden letzten
Jahren etwa gleich geblieben, jedoch die mit Abstand höchsten seit
über zehn Jahren. Waren etwa 1998 nur 11 Schuldsprüche gefällt worden
und 2008 schon 34 und 2010 immerhin 45, so bedeuteten 46
rechtskräftige Verurteilungen im vorletzten Jahr überhaupt den
Höchstwert.

In fünf Fällen wurden unbedingte, in 27 Fällen bedingte und in sechs
Fällen teilbedingte Freiheitsstrafen verhängt, in sechs Fällen Geld-
und Freiheitsstrafen und in einem Fall ein Schuldspruch unter
Vorbehalt der Strafe. 244 Verfahren wurden 2010 abgebrochen und 78
Verfahren auf sonstige Weise beendet (2009: 38/35). "Nachdenklich
stimmt wieder die hohe Anzahl der Verfahrenseinstellungen", so Maier.
Diese haben von 343 (2008) auf 619 (2009) und im Jahr 2010 auf 640
zugenommen. Maier fordert in dem Zusammenhang, dass hinkünftig
Begründungen zu Einstellungen vorliegen müssen. "Bisher kennen wir
die Begründungen nicht, das muss geändert werden", betonte Maier.

Die zunehmende Anwendung der Diversion bei diesen Delikten mit 36
Fällen wird von SPÖ-Abgeordneten Maier grundsätzlich begrüßt. (2009:
36 Fälle). "Ich begrüße es außerordentlich, dass gemeinnützige
Leistungen vorgeschrieben oder die Teilnahme an Kursen zum Thema
"Nationalsozialismus" angeordnet werden. Maier betont, dass
verpflichtende Informationen und Aufklärung durch Diversionsmaßnahmen
langfristig mehr bringen, als eine bloße rechtskräftige
strafrechtliche Verurteilung, beispielsweise zu einer bedingten
Geldstrafe.

Zu Recht gibt es öffentliche Kritik an den schleppenden
Neonazi-Verfahren. So wurden am 20.August 2009 NVP (Nationale
Volkspartei) und die Bürgerliste "Bunten" von den zuständigen
Behörden von Landtags- bzw. Gemeinderatswahlen ausgeschlossen und
wegen Wiederbetätigung angezeigt. Die Strafverfolgungsbehörden haben
aber immer noch keine abschließenden Ergebnisse erzielt. "Diese
lasche Vorgehensweise der Justiz stellt ein Problem für die
Demokratie und den Rechtsstaat dar", so Maier.

Besonders erschreckend sei die massive Zunahme von rechtsradikaler
Hetze gegen Ausländer, Roma und Juden. Der SPÖ-Abgeordnete sieht
daher gerade im Bereich der Verhetzung insbesondere übers Internet
eine zunehmende Gefahr und fordert in diesem Zusammenhang
Justizministerin Bandion-Ortner auf, die bedauerlicherweise
grundsätzlich aber keinen Bedarf sieht, die vorsätzliche Verbreitung
von rassistischem oder fremdenfeindlichem Material über
Computersysteme oder Internet ausdrücklich unter Strafe zu stellen.
"Vor allem rechtsextreme Aktivitäten haben sich zunehmend in das Web
2.0 verlagert, bei deutschsprachigen Websites wurde im Jahr 2009 ein
neuer Höchststand dokumentiert", erklärt Maier. In dem Zusammenhang
unterstreicht der SPÖ-Abgeordnete erneut die Aufforderung an den
FPÖ-Abgeordneten Königshofer zurückzutreten. "Es ist unerträglich und
einer Demokratie unwürdig, wenn Parlamentarier auf ihrer persönlichen
Homepage mit verhetzendem, braunem Gedankengut sympathisieren.
Königshofer muss sofort zurücktreten", so Maier. (Schluss) sa/rm/mp

SERVICE: Die parlamentarische Anfrage im Volltext unter
https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_07130/imfname_206806
.pdf

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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