• 17.02.2011, 13:01:34
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  • OTS0172 OTW0172

Die Wahrheit über die gemeinsame Obsorge - Teil 2

Wien (OTS) - Was ist alleinige Obsorge? Alleinige Obsorge ist
alleinige Pflege, alleinige Erziehung, alleinige Verwaltung und
alleinige Vertretung der gemeinsamen Kinder durch einen Elternteil.
Sie bedeutet, dass ein Elternteil allein verantwortlich für die
Kinder ist und alle Verpflichtungen zu tragen hat.

In der Praxis zeigt sich die Überforderung von allein
Obsorgeberechtigten dadurch, dass Kinder bei Verwandten, Freunden,
Nachbarn oder öffentlichen Einrichtungen untergebracht werden. Der
nicht obsorgeberechtigte Elternteil wird sehr oft vollständig
ausgeschlossen, da ein reduzierter Kontakt mehr Trennungsschmerz als
Wiedersehensfreude bei den Kindern und diesem Elternteil hervorruft.
Der obsorgeberechtigte Elternteil wird mit dem von ihm verursachten
Schmerz konfrontiert und schafft "klare Verhältnisse".

Wenig beachtet ist, dass die alleinige Obsorge das perfekte
Werkzeug für niedere Motive wie Hass, Rache oder Geltungssucht ist.

Eine Studie, die die Auswirkungen des
Kindschaftsrecht-Änderungsgesetzes 2001 ausgewertet hat, ist "Was
bringt die gemeinsame Obsorge?" von Barth-Richartz/Figdor.
Zusammenfassend wird festgehalten:

"dass sich keineswegs nur jene Eltern für die ObE (Obsorge beider
Elternteile, Anmerkung) entscheiden, deren Beziehung zum
Trennungszeitpunkt relativ konfliktarm ist"

"Vielleicht weniger überraschend, aber umso bedeutsamer scheint
uns das Ausmaß an zT fehlenden und zT falschen Informationen über die
Möglichkeiten und die Inhalte der ObE , aber auch über die Rechte und
Pflichten im Rahmen der alleinigen Obsorge (aO) eines Elternteils."

"Insgesamt lassen die Ergebnisse der Studie jedoch den Schluss zu,
dass aus pädagogisch-entwicklungspsychologischer Perspektive die ObE
in Zukunft als Standardmodell gesehen werden muss, da sie für
zentrale Variablen einer günstigen seelischen Entwicklung der
Heranwachsenden die besten Rahmenbedingungen darstellt: Die
wichtigsten Gründe dafür liegen in den Auswirkungen der ObE auf das
Familienklima (Entspannung der elterlichen Beziehung), auf die
Zufriedenheit von Müttern und Vätern (mit der Obsorgeform, mit den
Besuchskontakten, mit dem Ausmaß an Verständigung und Kooperation)
und auf die Sicherung und Ausgestaltung der Beziehung zwischen den
Kindern und den getrennt lebenden Elternteilen."

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet insbesondere in Artikel
18 (1) die Vertragsstaaten: "Die Vertragsstaaten bemühen sich nach
besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß
beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des
Kindes verantwortlich sind."

Die gemeinsame Obsorge stellt also nicht nur die
Gleichberechtigung der Eltern sicher, sie ist in erster Linie das
Recht der Kinder.

Beim Publikums-Voting zur gestrigen ATV-Sendung "Am Punkt"
antworteten auf die Frage "Gemeinsames Sorgerecht auch bei
unehelichen Kindern - gute Idee?"
- 20% mit Nein
- 80% mit Ja.

Rückfragehinweis:
Väter ohne Rechte, Mag. Guido Löhlein,
Tel. 0664 80271619, E-mail: gl@vaeter-ohne-rechte.at

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