• 15.02.2011, 12:58:58
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  • OTS0174 OTW0174

Wehrpflicht - SK-Dokumentation: Nur österreichische Staatsbürger können im Bundesheer dienen

Sowohl in Verfassung, als auch im Wehrgesetz verankert

Wien (OTS/SK) - Der SPÖ-Pressedienst hält fest, dass der Dienst
als Soldatin oder Soldat im Österreichischen Bundesheer
österreichischen Staatsbürgern vorbehalten ist. Diesbezüglich sei auf
den Artikel 9a der Österreichischen Bundesverfassung hingewiesen. In
Absatz 3 ist nachzulesen: "Jeder männliche Staatsbürger ist
wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im
Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst
zu beenden." ****

Auch das österreichische Wehrgesetz gibt hierzu eindeutig Auskunft.
In Paragraph 9 Absatz 1 nachzulesen: "In das Bundesheer dürfen nur
österreichische Staatsbürger einberufen werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben und die notwendige körperliche und
geistige Eignung für eine im Bundesheer in Betracht kommende
Verwendung besitzen."

Aussagen von Seiten der FPÖ, die das Gegenteil behaupten, sind
demnach auf ein Informationsdefizit zurückzuführen oder als
Schauergeschichte abzutun. (Schluss) sa/up

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/impressum

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