• 14.02.2011, 10:04:45
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BZÖ-Bucher: Kammern und ÖBB ignorieren Behinderteneinstellung

Wirtschaftskammer als schwarzes Schaf

Wien (OTS) - Das BZÖ hat mit einer parlamentarischen Anfrage
der Abgeordneten Dolinschek und Haubner an das Sozialministerium
aufgedeckt, dass nicht nur manche Bundesländer bei der gesetzlich
vorgeschriebenen Einstellung von behinderten Menschen säumig sind,
sondern auch Kammern und staatsnahe Unternehmen. BZÖ-Chef Klubobmann
Josef Bucher kritisiert hier insbesondere die Wirtschaftskammer und
ihre Länderorganisationen. Mit Stichmonat Dezember 2009 beschäftigte
beispielsweise die Wirtschaftskammer Österreich statt 47 Menschen mit
Behinderung nur 23, das macht ein Minus von 51 Prozent. Auch auf
Länderebene sieht es bei der Wirtschaftskammer finster aus.
Schlusslicht ist die Vorarlberger Wirtschaftskammer mit einem Minus
von 75 Prozent. Am besten schneidet noch die oberösterreichische
Wirtschaftskammer mit einem Minus von vier Prozent ab. Bucher sieht
hier "ein fatales Signal an die eigene Wirtschaft und eine
unmoralische Entwicklung".

Während ÖGB und Arbeiterkammer ihre Quoten großteils erfüllen, einzig
bedenklicher Ausreißer ist die AK-Salzburg mit einem Minus von 18,2
Prozent, sind auch beispielsweise die österreichischen Bundesbahnen
säumig. In allen ihren Bereichen sind zu wenige Menschen mit
Behinderungen eingestellt. Das Minus reicht von sechs Prozent bei der
Dienstleistungs-GmbH bis zu 76 Prozent bei der Produktion. "Hier
fehlt mir jedes Verständnis. Die ÖBB hängen am Tropf des
Steuerzahlers und haben deshalb eine moralische Verpflichtung, die
Gesetze einzuhalten".

Weitere "Highlights der Nichterfüllung" sind beispielsweise die NÖGKK
mit minus 28,6, die SVA der gewerblichen Wirtschaft mit minus 47,5,
die oberösterreichische Lehrer Kranken und Unfallfürsorge mit minus
100, die Vorarlberger Landesversicherung mit minus 100 oder die
Ärztekammer mit minus 100 Prozent.

Laut Gesetz muss jedes Unternehmen pro 25 Mitarbeiter einen
Mitarbeiter mit Behinderung einstellen. Falls dies nicht erfolgt,
muss es eine Ausgleichzahlung leisten. Diese richtet sich nach der
Größe des Betriebes und beträgt zwischen 226 und 336 Euro pro Monat
und pro nicht besetzter Stelle.

Bucher fordert die hundertprozentige Erfüllung des
Behinderteneinstellungsgesetzes. "Hier werden Menschen die es im
Leben schon schwer genug haben, zusätzliche Hürden aufgebaut. Das
Ziel des Gesetzes ist es, Behinderte ins Arbeitsleben zu integrieren
und nicht, sich wie beispielsweise die Wirtschaftskammer, mit Geld
aus Zwangsbeiträgen freizukaufen. Gerade behinderte Mitbürger haben
sowieso schon ein viel höheres Risiko arbeitslos zu werden. Das BZÖ
fordert von der Bundesregierung eine Beschäftigungsoffensive für
Behinderte und die Durchsetzung der Einstellungsverpflichtung gerade
im staatlichen oder halbstaatlichen Bereich. Gerade der öffentliche
Bereich muss hier eine Vorbildfunktion einnehmen. Oft werden auch
behinderte Arbeitnehmer im Vorfeld krass unterschätzt. Gerade
Menschen mit Behinderungen machen oft Handicaps durch doppelten
Einsatz wieder wett und sind wertvolle, produktive Mitarbeiter in
einem Unternehmen", so Bucher.

Anfragebeantwortung mit GRAFIK:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_07024/imfname_206183.p
df

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Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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