- 09.02.2011, 15:18:36
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Stellungnahme von Dr. Wolfgang Kulterer
Klagenfurt (OTS) - Zu heutigen Medienberichten betreffend des
Eigentums von Dr. Wolfgang Kulterer und dessen Veräußerung hält Dr.
Wolfgang Kulterer in einer persönlichen Stellungnahme fest:
"Ich habe gesagt, dass ich von der Substanz leben muss, um meinen
Lebensunterhalt finanzieren und die enormen Kosten für die laufenden
Verfahren tragen zu können. Diese Aussagen werden nunmehr durch
Recherchen von Medien bestätigt und nicht, wie teilweise berichtet
wird, widerlegt. Direkte oder indirekte Unterstellungen, ich hätte
betreffend meiner finanziellen Lage die Unwahrheit gesagt oder etwas
verheimlicht, sind daher nicht nur unrichtig, sondern auch in
höchstem Maße unfair und mir als Mensch gegenüber unverantwortlich."
"Weil ich alle meine Mandate verloren und die Banken Kredite
fällig gestellt haben, muss ich von der Substanz leben und Eigentum
veräußern. So habe ich bereits mit Kaufvertrag vom 8. Juli 2010 meine
Grundstücke am Muraunberg verkaufen müssen. Dieser Verkauf vom 8.
Juli 2010 ist auch entsprechend im Grundbuch vermerkt. Daher sind
Berichte und Interpretationen, wonach sich diese Grundstücke derzeit
noch in meinem Eigentum befinden würden, völlig unrichtig. Auch meine
Wohnung am Kreuzbergl in Klagenfurt musste ich - wie bereits vielfach
von Medien berichtet und diesen seit Monaten bekannt - am 6. Mai 2010
verkaufen. Jene noch verbleibenden 75 Hektar landwirtschaftliche
Grundstücke in Niederdorf bei St. Veit an der Glan, die mir von
meinen Eltern in einem ersten Schritt 1987 und schließlich im Jahr
2008 vollständig übertragen wurden, sind mit einem Veräußerungs- und
Belastungsverbot belegt, weswegen eine finanzielle Verwertung
unmöglich ist. Zudem sind mit der Übertragung der Landwirtschaft
durch meine Eltern finanzielle Pflichten in Höhe von rund 4.000 Euro
monatlich verbunden, wie die Erhaltung und Pflege sowie die
finanzielle Altersversorgung meiner Eltern und ein Wohnrecht für
diese, was alles wiederum aus der Verpachtung nicht abgedeckt werden
kann. Im Übrigen sind Vermutungen, wonach das Veräußerungs- und
Belastungsverbot im Zusammenhang mit der SWAP-Affäre erfolgte,
unrichtig, sondern dieses erfolgte auf Wunsch meiner Eltern und wird
in Österreich vielfach so gehandhabt. Überdies wurde die Geldstrafe
im Zusammenhang mit dem SWAP-Verfahren VOR Eintragung des
Veräußerungs- und Belastungsverbotes bezahlt."
"Auch Medienberichte, wonach ich KFZ-Eigentum verkaufen musste,
bestätigen meine gemachten Angaben, dass ich von der Substanz leben
muss. Zudem habe ich für meine geschiedene Ehefrau
Unterhaltszahlungen von rund 4.000 Euro pro Monat zu leisten. Dies
zusammen mit den angeführten monatlichen Kosten durch die Übertragung
der Landwirtschaft meiner Eltern hat unterm Strich zur Folge, dass
ich als Privatperson von rund tausend Euro pro Monat lebe, wie ich es
auch wahrheitsgemäß in der Öffentlichkeit gesagt habe."
"Abschließend weise ich darauf hin, dass ich diese, meine
Einkommens- und Eigentumsverhältnisse gegenüber der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt vollständig offen gelegt habe und diese
auch überprüft und bestätigt wurden. Ich habe folglich weder etwas
verschwiegen noch geheim gehalten und weise daher gegenteilige
Behauptungen und Kriminalisierungsversuche entschieden zurück."
Rückfragehinweis:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lanker & Partner
Waagplatz 6
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463 50 40 40-16
E-Mail: office@lanker.at
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