• 08.02.2011, 08:30:18
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  • OTS0011 OTW0011

Glücksspielmonopol in Österreich EU-konform

"Wer's glaubt wird selig"

Innsbruck (OTS) - Während die Meldungen über "erfolgreiche"
SOKO-Einsätze in Tageszeitungen, die den privaten
Monopolkonzessionären, nämlich der Casino Austria AG und Lotterien
nahe stehen, nicht abreissen, scheinen einige von denen, die
derartiges schreiben, herumerzählen und im Internet veröffentlichen,
an pathologischem Realitätsverlust zu leiden.

Zwar gibt es österreichweit noch vereinzelt Rechtsmeinungen, die
die EU-Rechtswidrigkeit des österreichischen Glücksspielgesetzes
negieren, jedoch ist dies eher auf Unwissenheit der
Entscheidungsorgane als auf die in der "Pisa-Studie" dokumentierte
Leseschwäche der Österreicher zurückzuführen.

Die Urteile des Gerichtshofes der europäischen Gemeinschaften sind
durch eine (nicht nur Juristen auffallende) sprachliche Einfachheit
und Verständlichkeit geprägt. Umso mehr verwundert es, dass
insbesondere ganz im Westen Österreichs diese Urteile mit einer
Ignoranz belegt werden, die seinesgleichen sucht. Vielleicht liegt es
aber auch daran, dass die Urteile des EuGH, die direkt oder indirekt
Österreich betrafen, in deutscher Sprache abgefasst wurden, und mag
es auch Bundesländer geben, denen die deutsche Sprache nicht so
geläufig ist. Jedenfalls nicht bestätigt werden kann die angebliche
Leseschwäche der Tiroler (auch nicht jene der Ober- und
Niederösterreicher), von welchen Bundesländern in den letzten Wochen
Entscheidungen kamen, die belegen, dass das österreichische
Glücksspielmonopol nach wie vor nicht EU-konform ist.

Die Schizophrenie des Systems darzustellen würde den Ausmaß dieser
Aussendung sprengen, doch jeder kann sich selbst ein Bild davon
machen, wenn die Meldung kommt, dass in fünfeinhalb Monaten 180
SOKO-Glücksspielbedienstete österreichweit 323 Automaten
beschlagnahmt haben (haben die Beamten der Bezirkshauptmannschaften
schon bisher allein und so nebenbei geschafft) und es scheinen die
Verfasser der Jubelmeldungen vielleicht vergessen zu haben, dass die
Beschlagnahmen auf sehr wackligen Beinen stehen, weil die
Beschlagnahmen insgesamt rechtswidrig sind und (auch weiter)
aufgehoben werden.

Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen. Der
Verwaltungsgerichtshof ist derzeit mit mehreren Beschwerden
konfrontiert, in denen es um die ganz banale Frage geht, ob
Bestimmungen, die nicht anwendbar sind, übertreten werden können.
Diese Frage liegt also nun beim Höchstgericht, da die Unterinstanzen
nicht in der Lage waren, diese Frage richtig zu beantworten.

Und dabei wäre alles so einfach: Man nehme das Urteil C-64/08
"Engelmann" des EuGH, schüttle es mit zwei, drei anderen
Entscheidungen gut durch und könnte ein Glücksspielgesetz
herauskommen, das über jeden Zweifel erhaben den unionsrechtlichen
Bestimmungen entspricht.

Da man dies aber offenbar nicht will (oder kann), wird es nicht
mehr lange dauern, bis Ober-, Neben-, und Unterverantwortliche die
Konsequenzen tragen müssen. Erstere werden dann schon merken, wenn
ihre Zeit abgelaufen ist, spätestens dann, wenn sie in ihren
Dienstwagen rechts hinten einsteigen und vorne links fährt niemand
los.

Rückfragehinweis:
RA Dr. Patrick Ruth
Kapuzinergasse 8/4
6020 Innsbruck
[email protected]

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