Wien (OTS) - Der Tätigkeitsbereich des Vereines Konsumenten-Schutz
für den österreichischen Markt umfasst die Beratung und
außergerichtliche Intervention in allen Angelegenheiten des
Konsumentenschutzes. Er übernimmt auf der Basis von zivilrechtlich
erteilten Vollmachten die gesamte außergerichtliche schriftliche und
fernmündliche Beschwerdekorrespondenz und beantwortet auch
schriftliche Anfragen zu Themen innerhalb seines Wirkungsbereichs.
Über Auftrag des Vereins hat Rechtsanwalt Mag. Markus Cerny am
Freitag, den 4.2.2011, Klagen bei den zuständigen Handelsgerichten
gegen den VKI und die AK-Salzburg eingebracht.
Zur beklagten Partei, der Arbeiterkammer-Salzburg:
Die AK erweckt auf ihren Websites den Anschein als wären die
Beratungsleistungen für alle kostenfrei, obwohl diese laut eigenen
Angaben nur den Zwangsmitgliedern zustehe. Aber sogar diese sind -
zumindest bei den AK mehrerer Bundesländer - gezwungen, bei
Inanspruchnahme der Leistungen meistens eine kostenpflichtige Hotline
zu wählen. Desweiteren behauptet die AK-Salzburg in ihrer
Veröffentlichung, dass der Verein Konsumenten-Schutz für den
österreichischen Markt aufgelöst worden sei. Auch wird
wahrheitswidrig der Verkauf von Versicherungen durch den Verein
behauptet.
Zur beklagten Partei, dem Verein für Konsumenteninformation:
Der VKI veröffentlicht irreführende und herabsetzende Aussagen.
Außerdem nutzte der VKI zur Kundengewinnung für deren
kostenpflichtige Dienste, im Rahmen von Onlinemarketing, den Namen
der klagenden Partei. Der VKI verwendet für seine Räumlichkeiten
verschiedene Ausdrücke wie z.B. "VKI-Beratungszentrum" mit dem Zusatz
"Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien". Mit dieser Bezeichnung wird der
irreführende Eindruck erweckt, dass die durchgeführten
kostenpflichtigen Beratungen in einem großen "Beratungszentrum"
stattfinden, obwohl dem VKI nur mehr wenige Büroräume hierfür zur
Verfügung stehen.
Herr Lukas Bichl, Gründer des Vereins Konsumentenschutz für den
österreichischen Markt, ist der Meinung, dass es nur eine Frage der
Zeit sei, bis auch unter den gesetzlich verankerten
Interessensverbänden freier Wettbewerb herrscht. Die EU-Kommission
hat bereits das Thema der Abschaffung der verpflichtenden
Mitgliedschaft samt Kammerumlage auf den Tisch gebracht. In nur noch
sechs der 27 EU-Staaten gibt es überhaupt noch eine gesetzliche
Mitgliedschaft in Kammern. Erst im Dezember wurde in Spanien das
öffentliche Kammersystem abgeschafft.
Hilfesuchende, die beim VKI oder der AK abgewiesen wurden oder
keine ausreichende Unterstützung bekommen, können sich zu einem
kostenfreien Erstgespräch an den Verein Konsumenten-Schutz für den
österreichischen Markt wenden.
Rückfragehinweis:
Mag. Markus Cerny, Rechtsanwalt
01/505 23 26
office@mc-law.at
www.konsumentenschutz.co.at
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