- 03.02.2011, 20:53:24
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Neues Volksblatt "Bundesstaat" (von Michael KALTENBERGER)
Ausgabe vom 4. Februar 2011
Linz (OTS) - Artikel 2.
(1) Österreich ist ein Bundesstaat.
(2) Der Bundesstaat wird gebildet aus den selbstständigen Ländern:
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg,
Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien.
So steht es in der Bundesverfassung.
Nimmt man alles zusammen, was in der letzten Zeit zusammengelegt oder
abgeschafft werden sollte, von den Gemeinden bis zu den
Landesschulräten, und nimmt man alles zusammen, was in der letzten
Zeit an Kompetenzübertragungen von den Bundesländern zum Bund
gefordert worden ist, von der Schule bis zur Gesundheit, dann kann
man den Artikel 2 des Bundesverfassungs-Gesetzes ersatzlos streichen.
Dann wäre es aus mit dem Föderalismus in Österreich. Dann wären wir
dort, wo uns die Zentralisten gern hätten: in einem Staat, in dem
alles nach der Wiener Pfeife zu tanzen hat.
Soweit darf es aber nicht kommen! Noch leben wir, wie es in der
Verfassung heißt, in einem Bundesstaat, der aus selbstständigen
Ländern gebildet wird. Wobei die Betonung auf selbstständig liegt.
Und das ist gut so, wie ein Vergleich Österreichs mit anderen Ländern
und wie - bei aller Bescheidenheit - ein Vergleich Oberösterreichs
mit anderen Bundesländern zeigt.
Rückfragehinweis:
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Tel.: 0732/7606 DW 782
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