• 03.02.2011, 18:31:30
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Wiener Zeitung: Gabriele Heinisch-Hosek - "Frauenquote ist Gebot der Stunde"

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zur Pränataldiagnostik: Entscheidung muss bei der Frau liegen - Interview von Brigitte Pechar - Ausgabe vom 5. Februar 2011

Wien (OTS) - "Wiener Zeitung": Beamte und Lehrer sollen ein neues
Dienstrecht erhalten. Wie weit sind die Verhandlungen gediehen?

Gabriele Heinisch-Hosek: Beim Beamtendienstrecht muss man die
verschiedenen Gruppen und Strukturen berücksichtigen. Polizisten und
Verwaltungsbedienstete sind unterschiedlich zu behandeln. Für alle
gilt aber gleichermaßen: Wir wollen höhere Einstiegsgehälter und dann
eine Abflachung der Gehaltskurve. Das wird in den ersten zehn Jahren
nach Einführung sicherlich zu Mehrkosten führen. Dafür gibt es aber
im Moment kein Geld.

Kommt das noch in dieser Legislaturperiode?

Eine Besoldungsreform ist derzeit nicht absehbar.

Bei den Lehrern muss es aber rascher gehen. Die Ministerinnen Claudia
Schmied und Beatrix Karl sind bereits dabei, eine gemeinsame
Lehrerausbildung zu implementieren. Die Eckpunkte dafür sollen noch
im Sommer fertig sein. Wann kommt das gemeinsame Dienstrecht?

Bei den Lehrern müssen wir zügig zu einem Abschluss kommen. In diese
Verhandlungen muss aber jedenfalls das Finanzministerium eingebunden
werden. Das ist notwendig, um die Finanzierung zu gewährleisten. Bis
die neue gemeinsame Lehrerausbildung greift, wird das neue Dienst-
und Besoldungsrecht für die Lehrer abgeschlossen sein, also
spätestens 2014.

Für Ihre Quotendiskussion haben Sie derzeit ein günstiges Umfeld. In
Deutschland setzen sich konservative Ministerinnen für eine
Frauenquote in Aufsichtsräten ein, auf EU-Ebene drängt
Justizkommissarin Viviane Reding ebenfalls auf eine verbindliche
Quote. Wann sind wir in Österreich so weit?

Der frische Wind aus den EU-Staaten und der Kommission hilft. Nur mit
Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter. Wir haben derzeit in den
Aufsichtsräten eine Frauenquote unter zehn Prozent, in den
Vorstandsetagen knappe fünf Prozent. Die Männernetzwerke sind sehr
dicht, eine Quotenregelung ist daher ein Gebot der Stunde. Ich werde
kommende Woche mit Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner dazu
Gespräche führen.

Welchen Frauenanteil streben Sie bis wann an?

Wir werden sicherlich nicht in drei Jahren 40-Prozent-Quoten in
Aufsichtsräten erreichen, aber bis 2018 sollte das machbar sein. Ich
bin bereit, in einem ersten Schritt eine Selbstverpflichtung - etwa
über den Corporate-Governance-Codex - zu akzeptieren. Wenn aber bis
2014 damit nicht 25 Prozent Frauen in Aufsichtsräten vertreten sind,
muss es eine gesetzliche Regelung geben. Da muss sich auch die
Bundesregierung selbst verpflichten und in staatsnahen Unternehmen
Druck machen.

Am 23. Februar endet die Begutachtungsfrist für das
Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz. Bleiben Sie bei Ihrer Ablehnung
gegen ein Haftungsprivileg für Pränatalmediziner?

Ich werde, wenn der Gesetzesentwurf so eingebracht wird, wie er
vorgesehen war, ein Veto im Ministerrat einlegen. Es kann nicht sein,
dass eine Gruppe von Ärzten aus der Haftung entlassen wird, das wäre
auch gleichheitswidrig. Den Begriff "Kind als Schaden" gibt es in
diesem Zusammenhang auch nicht. Ein Kind kann niemals ein Schaden
sein. Vielmehr geht es um den Ersatz von Unterhaltsleistungen, wenn
ein behindertes Kind zur Welt kommt. Die Ärzte haben alle
erdenklichen Entscheidungsgrundlagen zu liefern und daher auch alle
notwendigen pränatalen diagnostischen Maßnahmen zu setzen. Das
Entscheidungsrecht, ob sie dem Leben mit einem behinderten Kind
gewachsen ist, muss bei der Frau liegen. Ich möchte auch keine
Diskriminierung von behinderten Kindern, aber diese Diskussion darf
nicht mit Haftungen verknüpft werden. Ganz allgemein kann man über
Hilfe mittels eines Spezialfonds reden. Aber dann muss dieser für
alle behinderten Kinder gelten, nicht nur für jene, die aufgrund von
Diagnosefehlern geboren wurden. Da braucht es Zusagen des
Finanzministeriums.

Behindertenanwalt Erwin Buchinger hat zur Diskussion gestellt, ob die
Abtreibung behinderter Föten nicht verboten werden sollte.

Hier scheiden sich die Geister. Bis zur zwölften
Schwangerschaftswoche soll ohne Angabe von Gründen abgetrieben werden
können. Wenn schwerste Behinderungen vorliegen, muss die Entscheidung
bei der Frau liegen, auch nach der zwölften Woche. Embryopathische
Indikatoren dürfen nicht ausgehöhlt werden.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat in einem
Sorgerechtsstreit einem österreichischen Vater recht gegeben.
Beanstandet wurde, dass ein gemeinsames Sorgerecht vom
österreichischen Gericht gar nicht geprüft wurde. Hilft oder schadet
dieses Urteil bei Ihrer Ablehnung des automatischen gemeinsamen
Sorgerechts?

Diese Entscheidung stellt das Interesse des Kindes in jedem
Einzelfall in den Mittelpunkt. Das Entscheidende ist, dass die
Gerichte in Zukunft prüfen müssen, was das Beste für das Kind ist.
Ich interpretiere das Urteil so, dass damit die automatische
gemeinsame Obsorge vom Tisch ist. Es geht um die Einzelfallprüfung
und das Wohl des Kindes.

In der Gesellschaft besteht der Eindruck, dass immer mehr Burschen
abdriften, während die Mädchen zielstrebig ihren Weg verfolgen.
Braucht es mehr Unterstützung für die Buben?

Ich sehe Buben nicht als Opfer. Vielmehr muss man der Ästhetisierung
der Jugend entgegenwirken. Vor allem die Mädchen eifern einem
Frauenbild der Modewelt nach und leiden zunehmend an Essstörungen. Da
gilt es, präventiv zu wirken und das Selbstbewusstsein zu stärken.

Gabriele Heinisch-Hosek (50), SPÖ, ist seit 2. Dezember 2008 Frauen-
und Beamtenministerin. Sie war zuvor Landesrätin für Gesundheit,
Soziales und Jugend in Niederösterreich.

Rückfragehinweis:
Wiener Zeitung
Sekretariat
Tel.: +43 1 206 99-474
mailto:[email protected]
www.wienerzeitung.at

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