• 01.02.2011, 18:30:11
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WirtschaftsBlatt-Leitartikel: Klage wird neue KESt nicht zu Fall bringen - von Christian Kreuzer

Bei Erfolg der Banken käme es lediglich zu einer Verzögerung

Wien (OTS) - Jetzt ist es also fix, die Banken reichen Beschwerde
gegen die neu eingeführte Wertpapier-KESt beim Verfassungsgerichtshof
ein. Sie wehren sich formal nicht gegen die Steuer, sondern klagen
gegen die aus ihrer Sicht unzumutbaren Durchführungsbestimmungen. Als
Anleger wünscht man den Banken viel Erfolg, wenngleich nicht zu
erwarten ist, dass die Politik, im speziellen die SPÖ, die neue KESt
fallen lassen wird. Gibt der VfGH den Banken recht, wird es lediglich
zu einer Verzögerung der Abgabe kommen. Damit hätten die Banken
genügend Zeit, ihre EDV-Systeme zu adaptieren, doch für die derzeit
rund 860.000 Österreicher, die Wertpapiere für ihre Pension nützen
wollen (oder müssen), bleibt das Grundproblem erhalten. Sie werden
durch die Wertpapier-KESt ein Viertel weniger Gewinn machen. Darüber
hinaus werden sie auch in ihrer Anlage-Entscheidung in eine bestimmte
Richtung gedrängt: Denn im Gegensatz zu den Bankprodukten sind die
Versicherungslösungen von dieser Abgabe ausgenommen. Ein klarer
Wettbewerbsvorteil für Versicherer, deren Produkte, insbesondere die
Zukunftsvorsorge, sich in Wahrheit nicht als erfolgreiche Alternative
erwiesen haben.

Steuert die neue Steuer das Anlegerverhalten dennoch in Richtung
Versicherungsprodukte, wird es das Finanzministerium schwer haben,
die geplanten Einnahmen zu lukrieren. Bis zum Jahr 2014 will
Finanzminister Josef Pröll 240 Millionen Euro einnehmen. Investieren
weniger Österreicher in Fonds, Anleihen und Aktien, geht naturgemäß
auch das Steuervolumen zurück. Gemäß einer Umfrage wollen sich zudem
mehr als die Hälfte der Wertpapierbesitzer (also fast eine halbe
Million Österreicher) um Alternativen im Ausland umsehen. Im Übrigen
verrät ein Blick ins Nachbarland Deutschland, dass diese Quelle nicht
so kräftig sprudelt wie gewünscht: Dort wird bereits diskutiert, ob
man die seit 2009 geltende Abgeltungsteuer wieder abschaffen soll.
Die Einnahmen gingen zuletzt um ein Drittel zurück. In Österreich hat
man vor knapp drei Jahren die Erbschafts- und Schenkungssteuer
abgeschafft, weil sie zu wenig gebracht hat. Die Minimalhoffnung
besteht also, dass die Politik in ein paar Jahren auch bei der neuen
KESt zu einem ähnlichen Schluss kommt.

Denn das Argument, dass mit der Wertpapier-KESt "die Spekulanten"
getroffen werden, ist Humbug. Sind tatsächlich 860.000 Österreicher
Zocker? In Wahrheit trifft es die Mittelschicht, denn die Spekulanten
kommen durch die neue Regelung günstiger davon. Vor der neuen KESt
haben sie den für sie gültigen Einkommenssteuersatz von bis zu 50
Prozent für ihre erfolgreichen Investments zahlen müssen, falls sie
innerhalb eines Jahres verkauft haben. Dieser Satz hat sich jetzt
halbiert.

Rückfragehinweis:
Wirtschaftsblatt Verlag AG
Tel.: Tel.: 01/60117 / 300
mailto:[email protected]

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