- 01.02.2011, 11:04:32
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ÖAMTC: Reisewarnung ermöglicht Rücktritt bzw. Umbuchung
Auch Buchungen bei deutschen Reiseveranstaltern können storniert werden
Wien (OTS) - "Urlauber, die unmittelbar vor einer Reise nach
Ägypten stehen, haben ein Recht auf kostenlosen Rücktritt bzw.
Umbuchung auf eine gleichwertige Reise", informiert Andreas
Achrainer, Chefjurist des ÖAMTC. "Grund dafür ist die äußerst
angespannte politische Situation in Ägypten." Diesbezüglich ist die
Rechtssprechung eindeutig. Geht die Gefahrenlage über das normale
Lebensrisiko hinaus, ist dem Durchschnittskunden eine Reise nicht
mehr zumutbar. Jeder ist in der Lage durch seriöse
Medienberichterstattung die Gefahrenlage selbst einzuschätzen. "Die
am 28. Jänner seitens des Außenministeriums ausgesprochene
Reisewarnung für das Land am Nil stellt ein weiteres starkes Argument
dar", verdeutlicht der Clubjurist. "Auf dieser Basis kann der
Reisende von einem Rücktritt wegen Wegfalles der Geschäftsgrundlage
ausgehen."
All jene, die geplant haben, die vor der Tür stehenden
Semesterferien in Ägypten zu verbringen, sollten daher umgehend mit
dem Reiseveranstalter in Verbindung treten, um über ein etwaiges
Storno oder über Reisealternativen zu verhandeln. Steht allerdings
der Urlaub nicht unmittelbar bevor, dann ist der Zeitfaktor
entscheidend. "Hat beispielsweise jemand für Ostern eine
Nilkreuzfahrt gebucht, gilt es vorerst die weiteren Entwicklungen
abzuwarten", erläutert der ÖAMTC-Rechtsexperte. Dies sei nach
geltender Rechtssprechung den Reisenden zumutbar. "Sollte sich die
Situation bis zum Reiseantritt nicht entspannen, besteht dann immer
noch das Recht auf kostenlosen Rücktritt bzw. Umbuchung", meint der
Clubjurist. "Eine Umbuchung durch den Reiseveranstalter muss der
Kunde jedoch nur dann annehmen, wenn diese gleichwertig und zumutbar
ist."
Für Österreicher, die online direkt bei einem deutschen
Reiseveranstalter gebucht haben, gestaltet sich die Ausgangslage
schwieriger. "Deutschland hat bisher nämlich nur eine partielle
Reisewarnung ausgesprochen", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Das heißt für
all jene, die einen Badeurlaub am Roten Meer gebucht haben, dass auf
jeden Fall mit dem Reiseveranstalter verhandelt werden muss. "Ein
kostenloses Storno müsste allerdings letztlich auf Basis der
derzeitigen Medienberichterstattung auch hier durchsetzbar sein",
sagt der ÖAMTC-Chefjurist. Viele deutsche Reiseveranstalter zeigen
sich derzeit durchaus kulant. Sie entlassen die Kunden kostenfrei aus
dem Reisevertrag, bieten eine Umbuchung an, bzw. haben für die
nächsten Tage Flüge nach Ägypten bereits von sich aus gestoppt. Kann
trotz allem Verhandlungsgeschick keine Einigung erzielt werden, so
steht die ÖAMTC-Rechtsberatung unter 01/711 99-1530 mit Rat und Tat
zur Seite.
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Ralph Schüller
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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