Frasl: In Österreich bereits Verwaltungspraxis
Wien (OTS/SK) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat
klargestellt, dass es nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht,
eine genitalverändernde Operation als Voraussetzung für die
rechtliche Anerkennung im Identitätsgeschlecht zu fordern. "Nachdem
in Österreich der Verwaltungsgerichtshof schon 2009 so entschieden
hat, ist es nun auch in Deutschland endlich soweit", freut sich
Angelika Frasl, stellvertretende Bundesvorsitzende und
Transgenderbeauftragte der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität,
die sozialdemokratische Transgenderorganisation). ****
"Transidente Menschen können also nicht mehr gezwungen werden,
schwerwiegende und risikoreiche chirurgische Eingriffe vornehmen zu
lassen, um ihrer empfundenen Identität gemäß leben zu dürfen.
Deutschland wird nun die in der österreichischen Verwaltungspraxis
geltenden Regelungen bekommen. "Der deutsche Gesetzgeber ist
gefordert schnellstmöglich das 30 Jahre alte Transsexuellengesetz zu
überarbeiten und an die heutige Zeit anzupassen, damit die Rechte
transsexueller Menschen gesichert sind", so Frasl. (Schluss) mo/mp
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/impressum
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSK