• 31.01.2011, 09:39:45
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AK warnt: Verbraucherschutzniveau in der EU nicht abbauen!

EU plant Verschlechterungen der Konsumentenrechte

Wien (OTS) - Die EU plant eine Vollharmonisierung der
Konsumentenvertragsrechte - das be-deutet: Die Mitgliedsstaaten
dürften künftig keine strengeren Regeln mehr haben. "Das würde auch
österreichische Konsumentenrechte nach unten anpassen", warnt AK
Konsumentenschützerin Jutta Repl. Daher verlangt die AK: Das EU
Parlament muss sich für ein hohes Verbraucherschutzniveau in der EU
einsetzen, aber auch Spielraum für die einzelnen Mitgliedsstaaten
sicherstellen. Morgen, Dienstag, soll darüber im EU Parlament
abgestimmt werden.

Repl will, "dass sich das EU Parlament für ein hohes
Verbraucherschutzniveau einsetzt und nicht von der
Mindestharmonisierung abrückt. Es wäre ein falsches Signal, den
grenzüberschreitenden Handel auf Kosten des Verbraucherschutzes
fördern zu wollen."

Jetzt könnte noch der federführende Ausschuss Binnenmarkt und
Verbraucherschutz des EU Parlaments die Chance nützen, Verbesserungen
einzubringen. Seit 2008 wird ein Vorschlag im EU Rat und Parlament
verhandelt. Dabei sollen die vorhandenen
EU-Verbraucherschutz-Richtlinien zu den Haustürgeschäften, im
Internet, zur Gewährleistung und zu missbräuchlichen
Geschäftsbedingungen überarbeitet und zusammengefasst werden. "Geht
es nach den Plänen der EU-Kommission, sollen diese Rechte
voll-harmonisiert werden", sagt Repl. "Das heißt, der österreichische
Gesetzgeber könnte nicht mehr flexibel auf heimische
Verbraucherprobleme reagieren. Vorhandene bessere Schutzstandards
müssten aufgegeben werden." Weit entfernt ist im Entwurf auch der
angekündigte Ausbau und die Stärkung des EU-weiten
Verbraucherschutzes. Er fällt sogar hinter die bisherigen EU-Regeln
zurück.

Nachteilige Regelungen im Entwurf sind zum Beispiel: eine
unzureichende Sanktion, wenn nicht ordentlich über Rücktrittsrechte
bei den Haustürgeschäften und im Fernabsatz informiert wird, kein
Rücktrittsrecht bei Internetauktionen, dass entgegen der
ursprüngli-chen Regelung nunmehr der Unternehmer es sich aussuchen
könnte, ob die Ware im Rahmen der Gewährleistung repariert oder
ausgetauscht wird, dass Österreich strengere Vorgaben bei der
Beurteilung des Missbrauchs von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht aufrechterhalten könnte, wie bei nachträglichen
Preisänderungen. Da und dort vor-gesehene kleinere Verbesserungen
machen diese Mankos nicht wett.

Übrigens: Die Liste der Abänderungsvorschläge für die Abstimmung
im EU-Parlament ist lang. 2.200 Anträge liegen am Tisch. Im März
2011 wird voraussichtlich im Plenum abgestimmt. Im EU-Ministerrat ist
gerade eine Allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie an-genommen worden.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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