• 27.01.2011, 14:08:45
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EU eröffnet formell Private Lagerhaltung von Schweinefleisch

EU-Kommission will deutliches Zeichen für Marktstützung senden

Brüssel (OTS/aiz.info) - Der zuständige EU-Verwaltungsausschuss
fasste heute, Donnerstag, in Brüssel den formellen Beschluss mit den
Details zur Eröffnung der Privaten Lagerhaltung für Schweinefleisch.
Die Verordnung der Kommission wird voraussichtlich am Freitag oder
Samstag im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt drei Tage
danach, also nächste Woche, in Kraft. EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos
verkündete seine Bereitschaft zur Eröffnung dieser
marktstabilisierenden Maßnahme Anfang der Woche im Agrarministerrat,
nachdem zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich,
vertreten durch Nikolaus Berlakovich, Hilfen für den als Folge des
Dioxin-Skandals in Deutschland noch stärker als zuletzt schon unter
einem Preisverfall leidenden Schweinemarkt gefordert haben. Zudem
bringt eine starke Verteuerung der Futtermittel als Folge des
aktuellen Getreidepreis-Hochs die Margen der Schweineproduzenten
zusätzlich unter Druck. "Die Kommission legt Wert darauf, ein klares
Zeichen für die Unterstützung des Marktes auszusenden", so eine
Mitteilung von Ciolos' Behörde.

Laut Angaben von Johann Schlederer, Chef der heimischen
Schweinebörse, sei der Schweinepreis in Österreich seit Jahresbeginn
bis zur Vorwoche um rund 14% auf EUR 1,21 pro kg
Schlachtkörpergewicht verfallen, in Deutschland sogar um 23,6% auf
EUR 1,07. "Spottbillige Ware" aus Deutschland und verunsicherte
internationale Märkte wegen des Dioxin-Skandals hätten auch den Preis
in Österreich gedrückt.

Zuschüsse je nach Lagerdauer und Fleischkategorie

Unternehmen, die Schweinefleisch auf eigene Kosten und eigenes
Risiko entweder drei, vier oder und fünf Monate lagern, erhalten
demnach von der EU Lagerkostenbeihilfen gestaffelt nach Zeitraum und
Fleischkategorie, das heißt für den jeweiligen Zuschnitt. So beträgt
der Lagerkostenzuschuss pro Tag und t für die Kategorie 1
(Schweinehälften) 74 Cent, für Kategorie 2 (Schinken) 65 Cent,
Kategorie 3 (Schultern) 67 Cent, Kategorie 4 (Karree) 65 Cent und
Kategorie 5 (Bäuche) 66 Cent sowie Kategorie 6 ("Middles") 73 Cent.
Nach der Auslagerung gelangt das Schweinefleisch wieder auf den
Binnenmarkt oder kann auch schon nach zwei Monaten für den Export
bestimmt werden. Sollten es die Marktlager erfordern, kann die
Kommission weiters den Einlagerungszeitraum verlängern. Die
Mitgliedstaaten - in Österreich die Agrarmarkt Austria AMA -
übermitteln der Kommission jeden Montag und Donnerstag bis 12.00 Uhr
die eingelangten Anträge auf Lagerkostenzuschüsse für das
Zuschlagsverfahren. Die Antragsteller müssen eine Sicherheit von 20%
des beantragten Zuschusses hinterlegen. Als Mindestmengen pro Antrag
wurden 10 t entbeintes und 15 t anderes Schweinefleisch festgesetzt.

Kein Budget- und Mengenrahmen

Laut Kommission gebe es keinen Budget- und Mengenrahmen für diese
Maßnahme. Aus der Erfahrung der letzten derartigen Marktstützung
2007/08 ließen sich Kosten von etwa EUR 37 Mio. pro 100.000 t
Schweinefleischlagerung ableiten, wobei jedoch noch die
zwischenzeitliche Änderung der Zinsniveaus und Wechselkurse zu
berücksichtigen sei.

Kommission ergreift bei Bedarf weitere Maßnahmen - Expertengruppe
schon fixiert

Die Kommission bekräftigte weiters, den Markt weiterhin sehr genau
verfolgen zu wollen und bei Bedarf weitere Maßnahmen zu ergreifen. So
gab Ciolos etwa beim Rat die Einrichtung einer High
Level-Arbeitsgruppe auf Expertenebene an, die sich mit möglichen
Versicherungssystemen sowie mit der Absatzförderung in Drittländern
befassen soll. Außerdem sollen weitere Marktmanagement-Maßnahmen für
Krisenzeiten von der Expertengruppe angedacht und erarbeitet werden,
um diese in die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einfließen
zu lassen. Zusammensetzen soll sich die Expertengruppe aus
Branchenvertretern des beratenden Ausschusses und den nationalen
Fachbeamten des Verwaltungsausschusses. Die erste Sitzung der
Arbeitsgruppe wird schon am 08.02. in Brüssel stattfinden.
(Schluss) pos

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Tel.: 01/533 18 43
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