- 26.01.2011, 14:45:39
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Mitterlehner: Neues Gaswirtschaftsgesetz in Begutachtung
Wirtschafts- und Energieminister: Mehr Wettbewerb, Kundenrechte und Versorgungssicherheit - Weitere Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets
Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold
Mitterlehner hat eine Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) in
Begutachtung geschickt, um das dritte EU-Energiebinnenmarktpaket nach
dem Strom- nun auch für den Gasbereich umzusetzen. "Damit wollen wir
den Wettbewerb am Gasmarkt forcieren und gleichzeitig die
Kundenrechte deutlich ausbauen", betont Mitterlehner. "Darüber hinaus
schaffen wir optimale Rahmenbedingungen für neue Investitionen und
erhöhen dadurch die österreichische Versorgungssicherheit mit Gas",
so Mitterlehner.
Die GWG-Novelle stärkt die Rechte von Haushalten und
Gewerbebetrieben bei der Gasversorgung. Künftig soll beim
Lieferantenwechsel eine Drei-Wochen-Frist gelten, bisher dauerte der
Wechsel bis zu acht Wochen. Dazu kommen laut Entwurf neue
Höchstpreisregelungen. Bisher wurden je nach Anbieter teilweise über
100 Euro für Ab- und Anschaltungen verrechnet, in Zukunft soll dieser
Betrag mit 30 Euro begrenzt sein. Sicherstellungen bzw.
Vorauszahlungen werden laut der Novelle auf eine Monatsrate begrenzt,
früher wurden bis zu drei Raten verlangt. Darüber hinaus soll
erstmals ein Recht auf Grundversorgung für private Endverbraucher
sowie kleine Unternehmen verankert werden. Eine Konsequenz daraus
ist, dass ein Versorger den so genannten schutzbedürftigen Kunden
nicht teurere Gaspreise verrechnen darf als anderen Kunden.
Zusätzliche Vorteile bringen die Einrichtung einer zentralen
Anlauf- und Beschwerdestelle bei der Regulierungsbehörde E-Control
sowie die gesetzliche Verankerung des Tarifkalkulators. Um die
Transparenz weiter zu erhöhen, sollen auch Werbematerial und
Rechnungen verpflichtend mehr Informationen aufweisen müssen. Demnach
müssen Rechnungen telefonische Kontaktdaten für Störfälle sowie alle
auf Gas entfallenden Steuern und Abgaben gesondert auflisten. Zudem
hat der Kunde laut GWG-Entwurf das Recht, auf Anfrage eine
unterjährige Abrechnung zu bekommen.
Einführung von "Smart Meters" und höhere Versorgungssicherheit
Die Novelle schafft auch den rechtlichen Rahmen für die
Einführung von intelligenten Mess-Systemen ("Smart Meters"), die für
mehr Transparenz und den effizienteren Einsatz von Energie sorgen
sollen. Die Details zu Einführungszeitraum und Flächendeckung wird
laut dem Entwurf der Wirtschaftsminister unter Einbeziehung der
Stakeholder (Gaswirtschaft, Konsumentenvertreter, E-Control)
festlegen. Die Regulierungsbehörde soll - wiederum in Absprache mit
den Stakeholdern - für einheitliche technische Standards sorgen.
Damit soll eine weitgehend einheitliche und effiziente
Implementierung von "Smart Meters" gewährleistet werden, gleichzeitig
sind Konsumentenschutzfragen angemessen zu berücksichtigen. "Nur so
kann die neue Technologie optimal genutzt werden", betont
Mitterlehner.
Die Novelle erhöht auch die Versorgungssicherheit. Künftig soll
die Qualitätssicherung und der Ausbau der Gasleitungen durch eine
gesetzliche Verankerung der "Anreizregulierung" unterstützt werden.
Die Systemnutzungsentgelte für die Netzeigentümer müssen demnach eine
angemessene Vergütung für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur
sowie neue Investitionen in das Netz darstellen - sofern diese
wirtschaftlich und effizient getätigt werden. So kann die im
europaweiten Vergleich ausgezeichnete Qualität der Netzdienstleistung
aufrecht erhalten werden. Bislang war die Anreizregulierung im GWG
nicht verankert, sondern nur in Form einer Vereinbarung zwischen der
E-Control und der Gasbranche vereinbart.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Fernleitungsnetzbetreiber
der Regulierungsbehörde jährlich einen koordinierten zehnjährigen
Netzentwicklungsplan vorlegen müssen. Darin müssen die Unternehmen
unter Berücksichtigung der internationalen Fernleitungen
präsentieren, wie sie die hohe Qualität der Leitungen und deren
Ausbau umsetzen wollen.
Entflechtung der Netze von Erzeugung und Gashandel
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Entflechtung ("Unbundling")
der Fernleitungsnetzbetreiber von den übrigen Aktivitäten eines
vertikal integrierten Erdgasunternehmens, um mehr Wettbewerb zu
ermöglichen. Für die österreichischen Fernleitungsbetreiber (OMV Gas
GmbH, TAG GmbH, BOG GmbH) stehen im Entwurf vier Entflechtungsmodelle
zur Auswahl:
- Die eigentumsrechtliche Entflechtung als Grundmodell: dabei wird
das Übertragungsnetz vollständig herausgelöst und verkauft.
- Der unabhängige Netzbetreiber (Independent System Operator -
ISO): das Eigentum darf beim bisherigen Betreiber bleiben. Das
gesamte Netz wird aber von einem fremden Unternehmen gemanagt.
- Der unabhängige Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber
(Independent Transmission Operator - ITO): dabei muss das
Fernleitungsnetz in eine separate Gesellschaft ausgelagert werden,
darf aber im bestehenden Konzern bleiben. Es gelten jedoch strikte
Trennungsvorschriften.
- Ebenfalls zulässig ist eine Mischform, die gemäß den EU-Vorgaben
Elemente des ISO- und ITO-Modells miteinander verbindet.
Änderungen gibt es auch für Verteilernetzbetreiber, die
Unternehmen und Haushalte direkt beliefern. Der Markenauftritt (Logo,
Name etc.) muss künftig so erfolgen, dass die Kunden klar zwischen
Netzbetreiber und Gaslieferant unterscheiden können. Dafür müssen
aber keine überflüssigen Parallelstrukturen geschaffen werden. Die
bisher gültige Rechtslage wurde in diesem Punkt lediglich an die
Vorgaben der EU-Richtlinie angepasst.
Stärkung des Gashandels fördert Drehscheiben-Funktion
Österreichs
Verbesserungen bringt die Novelle auch beim Gashandel: Angesichts
der EU-Vorgaben ist das "Entry-Exit-Modell" in Österreich
einzuführen. Derzeit werden die Tarife abhängig von den Vertragswegen
verrechnet: Die Gasmengen können nur gehandelt werden, wenn auch die
jeweiligen Transportkapazitäten verfügbar und bei den einzelnen
Netzbetreibern gebucht worden sind. In Zukunft sollen die Tarife für
die Gaslieferanten transport- und streckenunabhängig sein und nur
noch für die Ein- und Ausspeisung im Fernleitungssystem anfallen.
"Diese Liberalisierung erleichtert im gesamten österreichischen
Fernleitungsnetz den Gashandel, was zu mehr Wettbewerb und
Gasverfügbarkeit im Sinne der Kunden führen wird", betont
Mitterlehner. "Zusätzlich kann Österreich dadurch seine
Drehscheibenfunktion am internationalen Gasmarkt ausbauen", so
Mitterlehner. Angesichts der gut ausgebauten Gasinfrastruktur könne
Österreich von der EU-weiten Liberalisierung überproportional
profitieren und zu einem noch bedeutenderen internationalen
Handelsplatz werden.
Die Begutachtungsfrist für das Gaswirtschaftsgesetz endet am 23.
Februar 2011. Die weiteren Elemente des Binnenmarktpakets hat das
Wirtschaftsministerium bereits mit den Novellen des
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) sowie
des E-Control-Gesetzes erarbeitet. Diese wurden Ende 2010 im
Parlament beschlossen.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Pressesprecher des Bundesministers: Mag. Waltraud Kaserer Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34 mailto:[email protected] www.bmwfj.gv.at Mag. Volker Hollenstein Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58 [email protected]
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