• 26.01.2011, 09:00:13
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Wiener Ombudsmann der Finanzdienstleister: Kundenumgang der Banken bei FX-Kredit im Fokus der Anfragen

Der Wert unabhängiger Beratung rückt ins Bewusstsein des Konsumentenschutzes

Wien (OTS) - Einen eklatanten Anstieg an Konsumentenanfragen
verzeichnete der Ombudsmann der Fachgruppe Finanzdienstleister der
Wirtschaftskammer Wien, Johann Wally, 2010 im Zusammenhang mit
Krediten - insbesondere den Fremdwährungsfinanzierungen (FX-Kredite).
Von den rund 120 bearbeiteten Anfragen und Fällen in Wien waren rund
vierzig Prozent der Vorgehensweise von Banken zuzuordnen: "Zu unserem
Bedauern werden Konsumenten seitens einiger Banken immer noch mit
Zwangkonvertierungen ihrer Fremdwährungskredite in den Euro
konfrontiert bzw. wird Kunden die Auflösung von bestehenden
Tilgungsträgern zugunsten eines Neuvertrages der Marke Eigenprodukt
nahe gelegt. Dies hat für zahlreiche Konsumenten unnötige Verluste
und Kosten mit sich gebracht - und ist nicht im Sinne der
Konsumentenschutzes," zieht Ombudsmann Wally Resümee.

FX-Kredit: Laufzeit ist wesentlicher Faktor

Generell rät Wally allen Inhaber von Fremdwährungskrediten - vor
allem wenn ihr Kredit noch eine längere Laufzeit hat - Ruhe zu
bewahren, die Entwicklungen abzuwarten und trotz des derzeit hohen
Frankenkurses nicht in Euro zu konvertieren. Viele FX-Kredite laufen
noch einige Jahre, für diese heute auf Basis der Krisenerfahrungen
Prognosen zu treffen, wäre reine Panikmache, betont Wally: "Die
Fremdwährungsfinanzierung ist langfristig zu sehen. Wie sich die
Währungen in den nächsten Jahren entwickeln werden, kann niemand mit
Bestimmtheit vorhersagen. Wesentlich bei einem FX-Kredit ist ein
professionelles Fremdwährungsmanagement, das die Währungsschwankungen
beobachtet und - bei drohenden Verlusten - rechtzeitig eingreift. Was
ein Fremdwährungskredit gebracht hat, zeigt sich tatsächlich erst am
Ende der Laufzeit."

Privatkredite: Konsumenten in den Fängen des World Wide Web

Seit Basel II und aufgrund der Finanzkrise haben sich die
Kreditvergabebedingungen insbesondere im Bereich der Privatkredite
erheblich verschärft. So manche Konsumenten sind aufgrund ihrer
finanziellen Notsituation immer mehr für unseriöse Kreditangebote
anfällig, die via Internet - rasch und ohne Sicherheiten -
feilgeboten werden. Diese Scheinfirmen fordern dann nach ihrer
Kreditzusage im Vorfeld hohe Bearbeitungsgebühren für die
Kreditabwicklung - sind diese dann überwiesen, lösen sich die Firmen
im virtuellen Nichts auf. Der Konsument bleibt auf den Kosten sitzen,
was meist zu einer Verschärfung der ohnehin bereits angeschlagenen
finanziellen Situation führt. Der Ombudsmann rät Konsumenten, im
Falle eines Finanzierungsbedarfs insbesondere im Bereich der
Umschuldungen unbedingt einen Banken unabhängigen Experten
hinzuziehen.

Kreditvermittlung - Kundenanwaltschaft gegenüber Banken

Der Finanzierungsbereich ist äußerst komplex - weshalb es von
Vorteil ist, einen Berater zu konsultieren, der einen Überblick über
Finanzierungs- bzw. Versicherungsbedarf und
-überschneidungen verschafft: Gewerbliche Vermögensberater mit einem
uneingeschränkten Gewerbe sind aufgrund ihrer Qualifikation zur
Vermittlung von Krediten und Finanzierungen ohne Limitierung dazu
befähigt. Sie agieren in diesem Bereich als unabhängige
Kooperationspartner mit Banken und verfügen über das erforderliche
Know-how, um Konsumenten bei ihren Finanzierungsbedürfnissen in
Verhandlungen mit der Bank zu unterstützen. Eine reibungslose
Zusammenarbeit der Vermögensberater mit den Banken erweist sich für
Konsumenten von Vorteil und wird auch zunehmend von diesen gewünscht.
Da sie von Banken unabhängig sind, holen sie Angebotsvergleiche ein
und können etwaige attraktive Alternativlösungen am Markt ausloten -
eine wertvolle Dienstleistung, zu der zunehmend auch
Konsumentenvertreter in Österreich raten.

Fachexpertise erhöht Chance und verschafft gute Konditionen

Der Leistungsumfang von Vermögensberatern schließt die Beratung
und Vermittlung von hypothekarisch besicherte Kredite ebenso ein wie
die von Privatkrediten. Sie handeln nach den strengen Standes- sowie
Ausübungsregeln für das Gewerbe der Personalkreditvermittler sowie
dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) und verfügen über einen guten
Marktüberblick hinsichtlich Konditionen sowie Zinsen. Dazu kommt,
dass sie über die Formalitäten und Aufbereitung der seitens der Bank
geforderten Unterlagen bei Finanzierungen oder Umschuldungen bestens
Bescheid wissen. Die Einbeziehung professioneller Beratung erhöht
daher oftmals die Chance auf die Gewährung einer Finanzierung.

Überprüfen, wen man zu Rate zieht

Im Zusammenhang mit der Beauftragung weist der Ombudsmann darauf
hin, dass befugte Kreditvermittler berechtigt sind, für ihre
Leistungen eine Provision zu verrechnen. Diese ist jedoch im Zuge der
Beauftragung festzulegen und darf einen bestimmten Prozentsatz nicht
übersteigen. Zudem rät der Ombudsmann im Vorfeld die gewerbliche
Befugnis eines Beraters (beispielsweise im Firmenverzeichnis der
Wirtschaftskammer Österreich/www.wko.at) zu überprüfen.

KommR Ing. Mag. Johann Wally steht im Auftrag der Fachgruppe
Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien als Ombudsmann für
Konsumentenanfragen bei Problemen im Rahmen von Vermögensaufbau und
Finanzierung zur Verfügung. Die Überprüfung von
Gewerbeberechtigungen, die Meldung von unbefugten Beratern sowie die
Vermittlung zwischen Finanzdienstleistern und Konsumenten stehen seit
1996 im Mittelpunkt seiner Tätigkeit.

Zudem ist Wally Wirtschaftstreuhänder, Steuer- und
Vermögensberater, seit 1997 Vorstandsmitglied der Fachakademie für
Finanzdienstleister/FAF (http://www.faf.at) und arbeitet als
gerichtlich beeideter Sachverständiger für Vermögensberater, Mitglied
der Prüfungskommission für Vermögensberater sowie als fachkundiger
Laienrichter am Arbeits- und Sozialgericht Wien.

Anhänge zu dieser Aussendung finden Sie als Verknüpfung im
AOM/Original Text Service, sowie über den Link "Anhänge zu dieser
Meldung" unter http://www.ots.at

Rückfragehinweis:
KommR Ing. Mag. Johann Wally
Tel.: 0664/209 99 90, E-Mail: mag.wally@aon.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FIN

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