• 24.01.2011, 08:59:53
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  • OTS0021 OTW0021

Arbeiterkammer macht aufmerksam: Ohne Antrag gibt es keine Leistungen des AMS

Linz (OTS) - Wer arbeitslos wird oder eine Weiterbildungsmaßnahme
beginnt, bekommt nicht automatisch Leistungen des AMS. Diese
schmerzliche Erfahrung machen Arbeitnehmer/-innen immer wieder. Sie
müssen erst einen Antrag auf Arbeitslosen- oder Weiterbildungsgeld
stellen. Erst dann zahlt das AMS.

Ein Arbeitnehmer hatte mit seiner Firma Bildungskarenz vereinbart
und sich darauf verlassen, dass er das Weiterbildungsgeld des AMS
automatisch bekommen würde. Den formalen Antrag stellte er rund drei
Wochen nach Beginn der Karenz. Darauf teilte ihm das
Arbeitsmarktservice mit, dass das Weiterbildungsgeld erst ab dem Tag
der Antragstellung bezahlt würde.

Die AK konnte ihm auch keine bessere Auskunft geben: Tatsächlich
gibt es Leistungen des AMS erst ab Antragstellung. Eine rückwirkende
Zahlung ist gesetzlich nicht möglich.

Auch für alle anderen Geldbezüge aus der Sozialversicherung
(Pension, Krankengeld, Arbeitslosenunterstützung, Karenzgeld,
Wochengeld) gilt: Ohne Antrag keine Leistung. Einzige Ausnahme: Bei
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten haben Arbeitgeber/-innen und
behandelnde Ärzte/-innen die Pflicht, den Unfall bzw. die
Berufskrankheit der AUVA zu melden.

Die Arbeiterkammer rät allen Betroffenen, sich rechtzeitig zu
informieren, ab wann Ansprüche bestehen. Für Auskünfte stehen die
Beraterinnen und Berater der AK gerne zur Verfügung: Telefon
050/6906-1.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. Dominik Bittendorfer
Tel.: (0732) 6906-2191
mailto:dominik.bittendorfer@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com

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