- 20.01.2011, 16:06:11
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"KURIER"-Kommentar von Magdalena Rauscher-Weber: "Folgenreiches Gesetz"
Die Kinderrechte stehen jetzt in der Verfassung - das kann viel bewirken.
Wien (OTS) - Die österreichische Verfassung ist seit gestern um
einige Sätze reicher. Unter anderem wurde festgeschrieben, dass jedes
Kind Anspruch hat auf "den Schutz und die Fürsorge, die für sein
Wohlergehen notwendig sind". Das ist keine Selbstverständlichkeit,
wie der Fall des erschlagenen Kleinkindes in Vorarlberg auf
erschreckende Weise bewiesen hat.
Natürlich ist das, was dem kleinen Cain passiert ist, jetzt schon
durch unser Rechtssystem schlicht und einfach verboten. Dennoch ist
es passiert. Kein Gesetz dieser Welt kann so ein schreckliches
Verbrechen grundsätzlich verhindern - auch ein Verfassungsgesetz
nicht.
Dass die Kinderrechte jetzt Verfassungsrang haben, ist dennoch
ein wichtiger Schritt - auch wenn es mehr um die Symbolik geht, als
um konkrete Auswirkungen. Dass ein Kinderrecht tatsächlich
eingeklagt wird, kommt wahrscheinlich selten vor. Aber dass die
Kinder als wichtig gelten, dass sie berücksichtigt werden müssen,
allein dass man über sie spricht, wird Folgen haben.
Es reicht, wenn zumindest einige Erwachsene genauer hinschauen,
was mit den Kindern in ihrem Umfeld passiert. Dann kann vielleicht
die eine oder andere Katastrophe verhindert werden. Das ist viel
mehr, als viele andere Gesetze bewirken können.
Rückfragehinweis:
KURIER, Innenpolitik
Tel.: (01) 52 100/2649
mailto:[email protected]
www.kurier.at
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