- 20.01.2011, 15:45:21
- /
- OTS0272 OTW0272
Kinderrechte: Zurückhaltende Reaktionen auf Gesetzesbeschluss
Jugendorganisationen machten vor dem Parlament mit einer Aktion auf das "Lotteriespiel mit den Kinderrechten" aufmerksam
Wien, 20.01.11 (KAP) Mit Zurückhaltung haben Jugend- und
Familienorganisationen aus kirchlichem Umfeld auf die am Donnerstag
erfolgte Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung reagiert.
Für die Bundesjugendvertretung ist der Gesetzesbeschluss "kein
Freudentag", weil zentrale Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention,
wie etwa das Recht auf Bildung oder Gesundheit, völlig außen vor
gelassen wurden, heißt es in einer Presseaussendung. Auch der
Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) reagierte abwartend
auf das von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ im Nationalrat beschlossene Gesetz.
Im Vorfeld des Beschlusses hatten die Jugendorganisationen am
Donnerstagvormittag vor dem Parlament mit einer Aktion auf das
"Lotteriespiel mit den Kinderrechten" hingewiesen: Jugendliche aus
verschiedenen Mitgliedsorganisationen - darunter auch die Pfadfinder
und Pfadfinderinnen Österreichs, die Katholische Jugend und die
Katholische Jungschar - zogen aus einem Pool von 45 Kinderrechten
aus der Kinderrechtskonvention jeweils sechs Kinderrechte-Kugeln, um
die aktuelle punktuelle Auswahl von Kinderrechten für eine Aufnahme
in der Verfassung aufzuzeigen.
Für den KFÖ ist die verfassungsrechtliche Verankerung der
Kinderrechte zwar ein "wichtiger symbolischer erster Schritt", es
müssten jedoch weitere Verbesserungen folgen, so KFÖ-Präsident
Clemens Steindl. Auch fehle dem Familienverband die Gewährleistung
der materiellen Absicherung von Kindern, eine Festschreibung des
Rechts auf Gesundheit und Bildung sowie besondere Schutzvorschriften
für Kinderflüchtlinge. Der KFÖ kündigte in diesem Zusammenhang an,
dass man in absehbarer Zeit evaluieren werde, "ob der heutige
Beschluss positive praktische Auswirkungen auf die Lebenswelt der
Kinder gebracht hat."
Mehr auf www.kathpress.at (ende) pwu/hkl/
nnnn
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KAT






