- 19.01.2011, 16:36:47
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- OTS0209 OTW0209
Kinderrechte in Verfassung
Klagenfurt (OTS) - RETTET DAS KIND - Kärnten lehnt das
Bundesverfassungsgesetz zu den Rechten der Kinder, das am 20.01.2011
im Nationalrat beschlossen werden soll, ab und fordert Änderungen im
vorliegenden Entwurf
RETTET DAS KIND - Kärnten spricht sich für eine vollständige
Übernahme der Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in die
Österreichische Bundesverfassung aus, lehnt jedoch den aktuell
vorliegenden Entwurf, der am 13.01.2011 im Verfassungsausschuss
beschlossen wurde aus nachstehenden Gründen ab:
1. Der aktuelle Entwurf lässt wichtige Kinderrechte
unberücksichtigt. So sind etwa das Recht auf Bildung, das Recht auf
Gesundheit und materielle Absicherung, besondere Schutzvorschriften
für Kinderflüchtlinge oder spezielle Erfahrensgarantien, um
kindgerechte Verfahrensgestaltungen zu sichern, nicht im Entwurf
vorgesehen.
2. Im Artikel 7 des vorliegenden Entwurfes heißt es, dass aus
bestimmten Gründen Beschränkungen der Rechte und Ansprüche der Kinder
gestattet sind. Dabei ist auch das Kindeswohl inkludiert.
Ausgerechnet die vom Kinderrechtsausschuss zu Grundprinzipien der
Kinderrechtskonvention erklärten Bestimmungen zum Kindeswohl werden
unter einen Gesetzesvorbehalt gesetzt. RETTET DAS KIND - Kärnten
fordert, dass das Kindeswohl niemals beschränkt werden darf und daher
auch nicht unter einen Gesetzesvorbehalt gestellt werden darf. Das
Kindeswohl muss Basis aller Kinderrechte sein.
3. Der Begriff "Kind" meint Menschen im Alter von 0-18 Jahren.
Eine derartige Begriffsdefinition fehlt im aktuellen Entwurf.
Rückfragehinweis:
RETTET DAS KIND - Kärnten
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Villacher Str. 241
Tel.: 0463/21303-0 Fax: 0463/21303-19
Mail: office@rettet-das-kind-ktn.at
www.rettet-das-kind-ktn.at
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