- 19.01.2011, 16:36:47
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- OTS0209 OTW0209
Kinderrechte in Verfassung
Klagenfurt (OTS) - RETTET DAS KIND - Kärnten lehnt das
 Bundesverfassungsgesetz zu den Rechten der Kinder, das am 20.01.2011
 im Nationalrat beschlossen werden soll, ab und fordert Änderungen im
 vorliegenden Entwurf
RETTET DAS KIND - Kärnten spricht sich für eine vollständige
 Übernahme der Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in die
 Österreichische Bundesverfassung aus, lehnt jedoch den aktuell
 vorliegenden Entwurf, der am 13.01.2011 im Verfassungsausschuss
 beschlossen wurde aus nachstehenden Gründen ab:
1. Der aktuelle Entwurf lässt wichtige Kinderrechte
 unberücksichtigt. So sind etwa das Recht auf Bildung, das Recht auf
 Gesundheit und materielle Absicherung, besondere Schutzvorschriften
 für Kinderflüchtlinge oder spezielle Erfahrensgarantien, um
 kindgerechte Verfahrensgestaltungen zu sichern, nicht im Entwurf
 vorgesehen.
2. Im Artikel 7 des vorliegenden Entwurfes heißt es, dass aus
 bestimmten Gründen Beschränkungen der Rechte und Ansprüche der Kinder
 gestattet sind. Dabei ist auch das Kindeswohl inkludiert.
 Ausgerechnet die vom Kinderrechtsausschuss zu Grundprinzipien der
 Kinderrechtskonvention erklärten Bestimmungen zum Kindeswohl werden
 unter einen Gesetzesvorbehalt gesetzt. RETTET DAS KIND - Kärnten
 fordert, dass das Kindeswohl niemals beschränkt werden darf und daher
 auch nicht unter einen Gesetzesvorbehalt gestellt werden darf. Das
 Kindeswohl muss Basis aller Kinderrechte sein.
3. Der Begriff "Kind" meint Menschen im Alter von 0-18 Jahren.
 Eine derartige Begriffsdefinition fehlt im aktuellen Entwurf.
Rückfragehinweis:
 RETTET DAS KIND - Kärnten
 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Villacher Str. 241
 Tel.: 0463/21303-0 Fax: 0463/21303-19
 Mail: office@rettet-das-kind-ktn.at
 www.rettet-das-kind-ktn.at
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