- 19.01.2011, 13:27:35
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Kadenbach/Regner: Durchbruch bei Patientenrechten in Europa
Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung bringt bessere Behandlungsmethoden
Wien (OTS/SK) - Nach dreijährigen Verhandlungen wurde heute Mittag
im Europäischen Parlament in Straßburg eine Richtlinie zur Ausübung
der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung beschlossen. "Wir haben eine gute Balance
zwischen der Wahlfreiheit von Patienten und der Sicherheit der
Planbarkeit sowie der finanziellen Stabilität der nationalen
Gesundheitsversorgung erreicht", so SPÖ-Europaabgeordnete Karin
Kadenbach, Mitglied im Ausschuss für Volksgesundheit ****
Kadenbach weiter: "Die Kostenerstattung wird sicherlich sehr komplex
für die Mitgliedsstaaten und deren Krankenkassen und ich hätte mir
hier klarere Regeln gewünscht. Ich begrüße jedoch die verbesserten
Patientenrechte, die mit dieser Richtlinie heute für 500 Millionen
Europäerinnen und Europäer erzielt wurden. Vor allem bei seltenen
Krankheiten besteht nun die Möglichkeit, die Behandlungen durch
Spezialkliniken in ganz Europa in Anspruch zu nehmen." Es ist vorab
von der Krankenkasse eine Genehmigung einholen, sofern man die
Behandlungskosten ersetzt bekommen möchte. Kadenbach: "Ich glaube
nicht, dass das einen großen Patiententourismus auslösen wird, denn
jeder Mensch fühlt sich in Zeiten der Krankheit am wohlsten bei
seiner Familie - und nicht in der Fremde."
Evelyn Regner, Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten, nennt die wesentlichsten Kriterien, die für einen
reibungslosen Ablauf sorgen sollen und mit der vorliegenden
Richtlinie erreicht wurden. "Patientinnen und Patienten dürfen zu
einer Behandlung im Ausland nicht 'gedrängt' werden, aus
Kostengründen eine Behandlung in einem anderen Staat zu beantragen",
so Regner. Außerdem darf kein Mitgliedsstaat verpflichtet werden,
ausländische Patientinnen und Patienten aufzunehmen, wenn dies die
heimische Versorgungslage gefährden würde. Regner: "Schließlich darf
auch kein Profit aus einer Behandlung im Ausland entstehen. Eine
allfällige Kostendifferenz bei der Rückerstattung darf nicht
einbehalten werden, im Falle von teureren Behandlungen muss die
Differenz privat zugezahlt werden." (Schluss) mo/mp
Rückfragehinweis: Mag. Markus Wolschlager, SPÖ-Delegation im
Europäischen Parlament, Tel.: +32 (484) 127 331, E-Mail:
markus.wolschlager@europarl.europa.eu
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
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