- 19.01.2011, 09:36:32
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AK: Gruppenklagen rasch einführen! 2
Die vielen Anlegerprozesse zeigen, wie wichtig Gruppenklagen sind
Wien (OTS) - Die Anlegerprozesse machen es deutlich, wie notwendig
Gruppenklagen sind. Die AK verlangt: Damit die Anleger einfacher zu
ihrem Recht kommen, muss das Justizministerium rasch die Möglichkeit
der Gruppenklagen einführen - so wie es auch im
Regierungsübereinkommen vereinbart ist. Denn Musterverfahren erfüllen
bei langer Verfahrensdauer nicht ihren Zweck.
Mit Gruppenklagen könnten sich mehrere Konsumenten
zusammenschließen, um gemeinsam und damit kostengünstiger
gleichartige Ansprüche gegen dasselbe Unternehmen einzuklagen. Sie
könnten künftig direkt ohne Umweg ihre Ansprüche einklagen und
müssten sie nicht mehr - wie jetzt - an einen Kläger abtreten, also
etwa an AK oder VKI.
Trotz der Erfolge bei den Musterverfahren erfüllen die
Musterprozesse bei Anlegerskandalen, bei denen eine Vielzahl von
Anlegern geschädigt wird, nicht wirklich ihren Zweck. Bei
Massenschäden - wie derzeit wegen der vielen Finanzskandale - dauern
die Verfahren auf Grund der vielen Einzelklagen lange.
Zur Veranschaulichung: Die AK hat die ersten Klagen gegen
Anlageberater in den MEL-Musterverfahren im Februar 2008 eingebracht.
Nach fast drei Jahren ist keine einzige oberstgerichtlich
entschieden. Eine solche Entscheidung wäre für die Anleger, die bis
dahin keine Klage eingebracht hatten, allerdings bis Sommer 2010
notwendig gewesen. Dadurch hätten sie ihre Prozessaussichten besser
einschätzen und noch vor Verjährung selbst Klage einbringen können.
Da das nicht gelungen ist, war es der AK wichtig, den Vergleich mit
der Meinl Bank zu schließen. Dadurch gingen auch jene Anleger nicht
leer aus, die noch zugewartet und keine Klage selbst eingebracht
hatten. Jedoch: Gruppenklagen können hier Abhilfe schaffen. In den AK
Musterverfahren gegen die Anlageberater hat sich gezeigt, dass sich
in allen Verfahren die gleichen Themen wiederholen. Es wären daher
wesentliche Zeit-, aber auch Kostenersparnisse zu erzielen, wenn sich
nur ein Richter und nicht mehrere mit dem komplexen allgemeinen
Sachverhalt, den umfangreichen Sachverständigengutachten und den
anspruchsvollen Rechtsfragen auseinandersetzen müsste. Mit der
Gruppenklage würden überdies auch die Gerichte spürbar entlastet
werden, so die AK.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
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