• 19.01.2011, 09:35:26
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AK zieht Jahres-Bilanz 2010 in Sachen Meinl 1

AK verlangt: Mehr Rechte für Konsumenten durch Gruppenklagen

Wien (OTS) - Bei Meinl European Land (MEL) kann die AK Erfolge
verbuchen: 3.000 AK Mitglieder haben bis jetzt knapp zwölf Millionen
Euro von der Meinl Bank für ihre erlittenen Kursverluste bekommen.
Auch bei den AK Musterverfahren gegen die Anlageberater bekam die AK
durchwegs Recht: Die Anlageberater haben die Anleger bei den
MEL-Zertifikaten nicht über die Risiken aufgeklärt. Die
Musterverfahren zeigen, dass die gesetzlichen Regeln nicht
ausreichen. Daher fordert die AK mehr Rechte durch Gruppenklagen.

Die Meinl Bank hat bis Ende 2010 an 3.000 AK Mitglieder 11,8
Millionen Euro ausbezahlt. Die AK hat im Sommer 2010 mit der Meinl
Bank als erste einen Vergleich für geschädigte Anleger mit insgesamt
12,4 Millionen Euro erzielt. Im Gegenzug werden die zwischen der AK
und der Meinl Bank und der Vertriebstochter Meinl Success laufenden
fünf Verfahren beendet. Die Abwicklung des Vergleichs ist nahezu
abgeschlossen. Die noch offenen Fälle werden in den nächsten Wochen
erledigt.

Vom Vergleich erfasst waren alle AK-Mitglieder, die sich bis zum
Vergleichsabschluss (Anfang August 2010) an die AK gewandt haben. In
den Vergleich fielen Investitionsbeträge von bis zu 60.000 Euro oder
bis zu 30.000 Euro für jene, die sich an der Advofin Sammelklage
beteiligt hatten. Generell nicht erfasst vom Vergleich waren Anleger,
die die MEL-Zertifikate über andere Banken, etwa über ihre Hausbank
gekauft haben und nicht über die Meinl Bank.

Bei den Musterverfahren gegen die Anlageberater bestätigen alle
bisher vorliegenden Urteile: Die Anleger sind nicht über die mit der
MEL-Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt worden. Die Urteile sind
noch nicht rechtskräftig. Eine Rechtsfrage ist noch offen: Trifft die
Anleger, die den Anlageberatern vertrauten, ein Mitverschulden? Denn
sie haben die Verträge, die im Kleingedruckten Risikohinweise
enthielten, am Ende einer stundenlangen Beratung meist ungelesen
unterschrieben. Dabei haben sie den Zusicherungen des Beraters
vertraut, dass es sich um eine risikolose Anlage handelt. Bei drei
Musterverfahren hat das Oberlandesgericht Wien schon geurteilt, dass
die Anleger kein Mitverschulden trifft. In einem Fall sah das
Oberlandesgericht Wien ein Mitverschulden zu einem Drittel.

Die AK hat insgesamt zwölf Klagen gegen Anlageberater eingebracht,
und zwar sechs gegen die EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG,
vier gegen die OVB und zwei gegen die Meinl Success Finanz AG. Zwei
gegen EFS sind beim Obersten Gerichtshof anhängig. In fünf Verfahren
liegen bereits Urteile erster Instanz vor, in vier Verfahren auch
zweitinstanzliche Entscheidungen. Die zwei gegen Meinl Success
anhängigen Verfahren wurden mit dem von der AK mit der Meinl Bank
ausverhandelten Vergleich beendet. Die Anleger wurden über den
Vergleich entschädigt.

(Forts.)

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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