• 18.01.2011, 09:31:33
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  • OTS0062 OTW0062

Kinderrechte ohne Einschränkungen

Ablehnung des Verfassungsgesetzes zu Kinderrechten

Wien (OTS) - Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol spricht sich
gegen den aktuellen Entwurf der Regierungsparteien für ein
Bundesverfassungsgesetz zur Verankerung der Kinderrechte aus. Dieser
Entwurf ist völlig ungenügend, da unvollständig und sachlich
teilweise nicht nachvollziehbar. So bleibt beispielsweise das
Diskriminierungsverbot, eines der Grundprinzipien der Konvention,
völlig unberücksichtigt. Eine Verankerung von Gesundheit,
Lebensstandard, Freizeit oder Bildung als Kinderrecht sucht man
ebenfalls vergeblich. Als völlig unverständlich stellt sich darüber
hinaus die Tatsache dar, Bestimmungen zu Kindeswohl und
Kinderpartizipation unter einen Gesetzesvorbehalt zu stellen, der
unter anderem den Eindruck erweckt: Kinderrechte ja, aber nicht zu
viele und nur unter Einschränkungen.

Als Mitglied des Netzwerks Kinderrechte lehnen wir das
Bundesverfassungsgesetz zu den Rechten der Kinder, das am Donnerstag
im Nationalrat beschlossen werden soll, ab und fordern neben der
vollständigen Aufnahme der Konvention in den Verfassungsrang, die
Einbindung relevanter Kinder- und Jugendorganisationen in
Entscheidungsprozesse rund um die Rechte der Kinder.

Rückfragehinweis:
Frau Mag.a Elisabeth Harasser
Kinder- und Jugendanwältin für Tirol
Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/ 508 3792

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