• 18.01.2011, 09:31:12
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  • OTS0059 OTW0059

Kinderrechte in Verfassung

Wien (OTS) - Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und
Jugendheilkunde (ÖGKJ) lehnt das Bundesverfassungsgesetz zu den
Rechten der Kinder, das am 20.01.2011 im Nationalrat beschlossen
werden soll, ab und fordert Änderungen im vorliegenden Entwurf.

Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde
(ÖGKJ) spricht sich für eine vollständige Übernahme der Kinderrechte
gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in die Österreichische
Bundesverfassung aus, lehnt jedoch den aktuell vorliegenden Entwurf,
der am 13.01.2011 im Verfassungsausschuss beschlossen wurde aus
nachstehenden Gründen ab:

1. Der aktuelle Entwurf lässt wichtige Kinderrechte
unberücksichtigt. So sind etwa das Recht auf Bildung, das Recht auf
Gesundheit und materielle Absicherung, besondere Schutzvorschriften
für Kinderflüchtlinge oder spezielle Verfahrensgarantien, um
kindgerechte Verfahrensgestaltungen zu sichern, nicht im Entwurf
vorgesehen.

2. Im Artikel 7 des vorliegenden Entwurfes heißt es, dass aus
bestimmten Gründen Beschränkungen der Rechte und Ansprüche der Kinder
gestattet sind. Dabei ist auch das Kindeswohl inkludiert.
Ausgerechnet die vom Kinderrechtsausschuss zu Grundprinzipien der
Kinderrechtskonvention erklärten Bestimmungen zum Kindeswohl werden
unter einen Gesetzesvorbehalt gesetzt. Die ÖGKJ fordert, dass das
Kindeswohl niemals beschränkt werden darf und daher auch nicht unter
einen Gesetzesvorbehalt gestellt werden darf. Das Kindeswohl muss
Basis aller Kinderrechte sein.

3. Der Begriff "Kind" meint Menschen im Alter von 0-18 Jahren.
Eine derartige Begriffsdefinition fehlt im aktuellen Entwurf.

ÖGKJ-Präsident Primar Univ.-Prof. Dr. Klaus Schmitt
ÖGKJ-Vizepräsident Primar Univ.-Prof. Dr. Reinhold Kerbl

Erster Sekretär OA Dr. Rudolf Schwarz
Zweiter Sekretär OÄ Dr. Anna Trinkl

Referent für Berufsfragen MR Dr. Dietmar Baumgartner
Kassenführer Dr. Ernst Wenger

Univ.-Prof. Dr. Peter Scheer
ÖGKJ-Vertreter im Netzwerk Kinderrechte Österreich

Rückfragehinweis:

Mag. Claudia Fabisch
   Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde
   Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Standesführung
   Tel.: +43 (0) 316/385-12061, Fax: +43 (0) 316/385-13300
   E-Mail: claudia.fabisch@klinikum-graz.at
   Internet: www.docs4you.at

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