- 18.01.2011, 09:30:38
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Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen Verfassung - eine Alibiaktion!
Wien (OTS) - Aktuelle Situation
Die Plattform "Politische Kindermedizin" fordert gemeinsam mit
vielen anderen Organisationen seit vielen Jahren die Verankerung der
UN-Kinderrechte in der Österreichischen Bundesverfassung. Nur eine
derartige verfassungsrechtliche Verankerung der 1989 verfassten und
1992 von der Österreichischen Bundesregierung ratifizierten
UN-Kinderrechte würde diese tatsächlich für Österreichs Kinder und
Jugendliche einforderbar und einklagbar machen.
Der jetzige Anlauf einiger politischer Parteien, aus den insgesamt
44 Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention scheinbar beliebig einige
wenige in die Österreichische Bundesverfassung zu übernehmen, muss
als zynischer und untauglicher Versuch angesehen werden, sich in der
Öffentlichkeit als "kinderfreundlich" darzustellen, ohne an einer
wirklichen Verbesserung der Rechtssituation für Österreichs Kinder
und Jugendliche interessiert zu sein.
Begründung
Der aktuelle parlamentarische Antrag ist u.a. deshalb abzulehnen,
weil
- nur ein Bruchteil der in der UN-Kinderrechtskonvention stehenden
Artikel für die verfassungsrechtliche Verankerung vorgesehen ist
- es sich bevorzugt um solche Artikel handelt, die ohnehin schon
jetzt durch Verankerung in verschiedenen Gesetzen geltendes Recht
darstellen
- alle der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dienlichen
Artikel unberücksichtigt blieben
- die für die Umsetzung vorgesehenen Punkte durch Artikel 7 noch
zusätzlich relativiert wurden und Einschränkungen bzw.
Ausnahmeregelungen zulassen
Kritik
Der derzeitige parlamentarische Antrag ist als "Rumpfversion"
anzusehen. Das Vorhaben, speziell für Österreich eine Version
"Kinderrechte light" in der Bundesverfassung zu verankern, muss als
untauglicher Versuch verstanden werden, sich als besonders
"kinderfreundlich" darzustellen, ohne dabei wirklich am Wohl dieser
besonders zu schützenden Altersgruppe interessiert zu sein.
Die Einschränkung auf einige wenige Artikel muss wohl auch in der
Intention erfolgt sein, dafür keinen einzigen Cent in die Hand nehmen
zu müssen. Der Antrag belegt damit neuerlich, welchen Wert
Österreichs Kinder und Jugendliche als Nicht-Wähler für viele
österreichische Politikerinnen und Politiker tatsächlich darstellen.
Schließlich bedeuten das willkürliche Herausgreifen einiger weniger
Artikel aus der UN-Kinderrechtskonvention und die gleichzeitige
Nichtberücksichtigung aller übrigen Artikel nicht mehr und nicht
weniger, als dass man Österreichs Kindern und Jugendlichen weniger
Rechte zugesteht als dies international der Fall ist, was letztlich
eine Diskriminierung der österreichischen Kinder und Jugendlichen
durch die antragstellenden Parteien bedeutet.
Und es liegt der Verdacht nahe, dass man mit der jetzigen
Verankerung einiger weniger Artikel das Thema "Kinderrechte" auf
lange Zeit erledigt haben will, um damit die Umsetzung der übrigen
Artikel auf Dauer blockieren zu können.
Forderung
Gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen und im Sinne der
österreichischen Kinder und Jugendlichen fordert die Plattform
"Politische Kindermedizin" die Verankerung der UN-Kinderrechte in
ihrer ursprünglichen und ungekürzten Form.
Nur dadurch können Österreichs Politikerinnen und Politiker glaubhaft
dokumentieren, dass ihnen Wohl und Gesundheit der österreichischen
Kinder und Jugendlichen tatsächlich ein Anliegen ist.
Rückfragehinweis:
Für die Politische Kindermedizin
Prim.Univ.Prof.Dr.Reinhold Kerbl
Dr.Lilly Damm
E-mail:lilly.damm@gmx.at
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