• 18.01.2011, 09:30:33
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  • OTS0051 OTW0051

Zur Verankerung der per UN Kinderrechtskonvention definierten Kinderrechte in der österreichischen Verfassung.

Bregenz (OTS) - Wir - Welt der Kinder - bringen unsere
Betroffenheit über den unzureichenden Prozess, das unvollständige und
sachlich nicht nachvollziehbare Vorgehen der Verantwortungsträger im
Kontext der Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen
Verfassung zum Ausdruck.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist das zentrale internationale
Vertragswerk zum Schutz der Menschenrechte von Kindern und
Jugendlichen. Österreich hat sich mit der Unterzeichnung unter dieses
internationale Regelwerk zur Verankerung der Kinderrechtskonvention
in der österreichischen Verfassung verpflichtet. Und damit zu einer
bindenden Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen
(Menschen bis zum 18. LJ) im eigenen Land. Die politischen
Verantwortungsträger auf bundespolitischer Ebene entsprechen mit dem
derzeit vorgelegten Vorschlag in unzureichender Weise ihrer
Verpflichtung:

a) Der rechtliche Status der Kinderrechtskonvention hat in
Österreich bis dato keinen Verfassungsrang; es besteht keine
Überprüfbarkeit einfacher Gesetze, und keine unmittelbare
Anwendbarkeit der den Kindern zugestandenen Rechte. Und dies 2
Jahrzehnte nach der bereits abgegebenen Verpflichtungserklärung. Es
wäre höchst an der Zeit, angemessen vorzugehen.

b) Der im Parlament nun zur Abstimmung kommende Entwurf greift nur
einzelne Kinderrechte heraus, und lässt andere unberücksichtigt -
(man frägt sich, wie es zu dieser Auswahl kommen konnte) - keine
Verankerung finden Bildung als Kinderrecht, Gesundheit,
Lebensstandard, Freizeit, spezifische Schutzvorschriften für
Kinderflüchtlinge, kein Diskriminierungsverbot aufgrund des
Kindesalters, oder auch keine - wie vom Kinderrechtsnetzwerk in
seinem Positionspapier gefordert - besonderen Verfahrensgarantien zur
Sicherstellung z.B. einer kindgerechten Verfahrensausgestaltung zur
Unterstützung der Geltendmachung der Kinderrechte.

c) Völlig unverständlich und widersinnig im Selbstverständnis der
Kinderrechtskonvention ist der im derzeitigen Entwurf vorgesehene
Gesetzesvorbehalt, der die grundlegende Funktion des
Kindeswohlgrundsatzes verdrängt und damit nicht KRK-konform ist.

d) Wir erwarten uns eine gründliche Evaluation des BVG zur
Überprüfung, inwieweit das BVG tatsächlich - wie behauptet wird - zu
verbessertem individuellem Rechtsschutz von Kindern und Jugendlichen,
verbesserter Normenkontrolle durch den VfGH und verbessertes
Kinderrechtsbewusstsein insbesondere bei RechtsanwenderInnen geführt
hat. Die derzeit in den Medien diskutierten Vorfälle gegen Kinder -
in grundlegender Verletzung deren Kinderrechte -geben Anlass zu
anderen Schlüssen.

Als Mitglied der National Coalition A für Kinderrechte lehnen wir
das Bundesverfassungsgesetz zu den Rechten der Kinder, das am
Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden soll, in der bestehenden
Form ab und fordern neben der vollständigen Aufnahme der Konvention
in den Verfassungsrang, die Einbindung relevanter Kinder- und
Jugendorganisationen in Entscheidungsprozesse rund um die Rechte der
Kinder.

Welt der Kinder - a child's world - ist eine nichtstaatliche
Organisation mit Schwerpunktsetzung auf Vernetzung und Austausch im
interdisziplinären, interkulturellen und internationalen Kontext. Wir
fördern insbesondere die Forschung, Kommunikation und
Weiterentwicklung von Programmen und Projekten im Kontext Kindheit
und Kinder, sowohl im regionalen, nationalen als auch im
internationalen Austausch. Wir stützen unsere Arbeit (neben der
wissenschaftlichen Orientierung) auf die in der UN
Kinderrechtskonvention verankerten Rechte der Kinder.

Rückfragehinweis:
Welt der Kinder
Anton Schneiderstr.28; 6900 Bregenz
www.weltderkinder.at
mailto:weltderkinder@vol.at / Rückfrage bei Dr. Gerhard König (Vorstandsvorsitz)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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