• 18.01.2011, 09:30:27
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  • OTS0049 OTW0049

Kinderrechte Ja - aber nicht für alle Kinder!

Wien (OTS) - Die Asylkoordination Österreich fordert die
Nationalratsabgeordneten dazu auf, dem vorliegenden
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder am Donnerstag 20.
Jänner 2011 nicht zuzustimmen.

Für Kinderflüchtlinge will der Gesetzgeber die
verfassungsrechtlichen Garantien nicht einführen. Im
Bundesverfassungsgesetz, welches der Stärkung der Kinderrechte dienen
soll, wird die Diskriminierung von Kinderflüchtlingen auf
verfassungsrechtlicher Ebene festgeschrieben. Artikel 7 des Entwurfs
beschränkt die Anwendbarkeit der Kinderrechte für diese besonders
gefährdeten Kinder. In den Erläuterungen wird konkretisierend
ausgeführt, dass "fremdenrechtliche Maßnahmen einzelne Rechte eines
Kindes beschränken".

Diese Formulierung widerspricht nicht nur dem Geist der
UN-Kinderrechtskonvention, sie ist auch mit Artikel 2 der KRK nicht
vereinbar. In diesem wird die Diskriminierung von Kindern aufgrund
der "Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion,
der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen
oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt
oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines
Vormundes" untersagt.

Die Asylkoordination Österreich ist Mitglied des Netzwerks
Kinderrechte.

Rückfragehinweis:

Heinz Fronek
   asylkoordination österreich
   Laudongasse 52/9, 1080 Wien
   Tel.: 0043-1-5321291-11
   mobil: 0043-0688-8696258
   fronek@asyl.at

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