• 13.01.2011, 18:58:18
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Sitze im Europäischen Parlament sollen aufgestockt werden Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmt Änderungsprotokoll zu

Wien (PK) - Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab heute
grünes Licht für eine Aufstockung der Sitze im Europäischen
Parlament. Die Abgeordneten stimmten mit S-V-G-B-Mehrheit für ein
entsprechendes Änderungsprotokoll zum Vertrag von Lissabon und
setzten damit einen wichtigen Schritt im Ratifizierungsprozess. Laut
Protokoll soll die Mandatszahl im Europäischen Parlament
vorübergehend von derzeit 736 auf 754 erhöht werden und ab 2014 wie
geplant wieder auf 751 sinken. Österreich wird künftig mit zwei
zusätzlichen Abgeordneten in Brüssel vertreten sein.

Das Änderungsprotokoll tritt nur in Kraft, wenn es von allen 27 EU-
Ländern ratifiziert wird. In Österreich ist dafür eine
Zweidrittelmehrheit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat
erforderlich.

Notwendig wurde das Änderungsprotokoll durch das verspätete
Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Dadurch galt für die Wahlen
zum Europäischen Parlament 2009 noch das alte EU-Recht. Anders als
ursprünglich geplant wurden nicht 751, sondern lediglich 736 EP-
Abgeordnete gewählt. Neben Spanien (plus 4 Sitze), Frankreich und
Schweden (plus 2 Sitze) profitiert vor allem auch Österreich durch
zwei zusätzliche Abgeordnete von der nunmehr vorgesehenen
Mandatsaufstockung. Die maximale Mandatszahl pro Land beträgt
künftig 96, eine Übergangsregelung stellt allerdings sicher, dass
keiner der im Jahr 2009 gewählten 99 deutschen Abgeordneten sein
Mandat bis zum Ende der laufenden Wahlperiode verliert.

Für die Entsendung der beiden neuen österreichischen Mandatare wurde
bereits mit einem eigenen Gesetz Vorkehrung getroffen, gemäß der
Wahl 2009 rücken ein SPÖ- und ein BZÖ-Abgeordneter nach.

Verwaltungsgerichtsbarkeit: Ostermayer hofft auf rasche Einigung

Weiteres Thema im heutigen Verfassungsausschuss war die geplante
Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Derzeit laufen darüber, wie
Staatssekretär Josef Ostermayer berichtete, Verhandlungen mit den
Ländern, wobei einige Punkte, wie etwa Kosten- und
Organisationsfragen, noch offen sind. Auf einen genauen Zeitplan
wollte sich Ostermayer nicht festlegen, da er, wie er meinte, nicht
der einzige Akteur sei, er hofft aber auf eine Einigung noch im
heurigen Jahr.

In Aussicht genommen sind laut Ostermayer die Einrichtung von neun
Landesverwaltungsgerichten sowie von zwei Bundesverwaltungsgerichten
erster Instanz, und zwar ein allgemeines Bundesverwaltungsgericht
sowie ein Bundesfinanzgericht. Diese elf Verwaltungsgerichte sollen
119 derzeit bestehende Sonderbehörden ersetzen. Auch der
Asylgerichtshof soll - zumindest mittelfristig - in das allgemeine
Bundesverwaltungsgericht erster Instanz eingegliedert werden. Durch
die Auflösung von zahlreichen Behörden werde es auf jeden Fall einen
längeren Übergangszeitraum brauchen, betonte Ostermayer, er selbst
rechnet mit rund zwei bis drei Jahren.

Die zunächst aufzubringenden Zusatzkosten für die neuen
Verwaltungsgerichte 1. Instanz bezifferte der Staatssekretär mit 4
bis 4,5 Mio. €. Dem stünden aber beschleunigte Verfahren und damit
eine Senkung der volkswirtschaftlichen Kosten gegenüber, hielt er
fest. Zudem sei langfrisitig mit Einsparungen zu rechnen. Um eine
bundesweit einheitliche Rechtssprechung sicherzustellen, ist ein -
beschränkter - Rechtszug von den Landesverwaltungsgerichten zum
Verwaltungsgerichtshof geplant.

Von der Opposition wurde die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit
grundsätzlich begrüßt. Grüne und BZÖ kritisierten aber die
langwierigen Verhandlungen und drängten darauf, "an Tempo
zuzulegen". So bekräftigten etwa Abgeordnete Daniela Musiol (G) und
Abgeordneter Herbert Scheibner (B), dass es nach zehnjährigen
Verhandlungen Zeit sei, zu einer beschlussreifen Vorlage zu kommen.

Sowohl Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) als auch
Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S) machten geltend, dass eine
Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur Sinn mache, wenn die neun
Landesverwaltungsgerichte und die beiden Bundesverwaltungsgerichte
erster Instanz auch in der Sache selbst entscheiden und
Entscheidungen nicht nur an die Behörden zurückverweisen könnten. Es
sei auch Grundkonsens im Österreich-Konvent gewesen, im Falle einer
Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz alle
Sonderbehörden und Sonderkommissionen aufzulösen, um eine möglichst
schlanke Struktur zu erreichen, sagte Wittmann.

Eine Eingliederung des Asylgerichtshofs in das
Bundesverwaltungsgericht erster Instanz kann sich Rosenkranz erst
nach einem Abbau des "Rucksacks" an offenen Verfahren vorstellen.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) machte auf die Bedeutung einer
bundeseinheitlichen Rechtssprechung aufmerksam. Zudem regte er an,
auch die Bekämpfung von Bescheiden der Sozialversicherungsträger,
etwa was die Pflegegeldeinstufung betrifft, in das neue System
einzubeziehen, ein Anliegen, das Staatssekretär Ostermayer, wie er
sagte, prüfen will.

Zu einer Frage von Abgeordnetem Wilhelm Molterer (V) merkte
Ostermayer an, er könne sich nur im äußersten Fall vorstellen, die
Einrichtung der beiden Bundesverwaltungsgerichte 1. Instanz von der
Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte zu trennen. Sein Ziel sei
dies aber nicht. Lieber wolle er zwei bis drei Monate länger
verhandeln. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)

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