• 13.01.2011, 13:54:53
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  • OTS0184 OTW0184

GSB: Gesamte UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung

Der GSB appelliert an die Bundesregierung im heutigen Verfassungsausschuss des Nationalrates die gesamte UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung aufzunehmen

Wien (OTS) - Die Vereinigung sozialdemokratischer Angehöriger in
Gesundheits- und Sozialberufen (GSB) im BSA fordert die
Bundesregierung auf, im heutigen Verfassungsausschuss des
Nationalrates der gesamten UN-Kinderrechtskonvention Verfassungsrang
zu verleihen. "Der derzeitige Plan, nur acht von insgesamt 43
Paragraphen in die österreichische Verfassung aufzunehmen, stellt im
Grunde genommen einen Betrug an Kindern dar", so Georg Dimitz, der
Vorsitzende der GSB im BSA.

Darüber hinaus würden einige Bestimmungen dermaßen eingeschränkt,
dass ein verfassungsmäßiger Schutz von Kinderrechten nicht mehr
gegeben sei. "Die Einschränkung der Konvention bedeutet, dass andere
Gesetze, wie etwa das Fremdengesetz, die verfassungsmäßigen
Kinderrechte in Zukunft außer Kraft setzen können. Es handelt sich
also keineswegs um eine Verbesserung der Gesetzeslage", so Dimitz.

Das UN-Komitee habe dahingehend ausdrücklich festgehalten, dass
die Kinderrechtskonvention eindeutig allen Kindern (also auch
Kindern, die um Asyl ansuchen oder Flüchtlings- und
MigrantInnenkindern) klar zuerkannt werden muss. "Eine derartige
allgemeine Zuerkennung wird nicht umgesetzt. Auch das Recht auf
Bildung oder das Recht auf gesundheitliche Versorgung werden nicht
verankert. Deshalb fordern wir nachdrücklich die Aufnahme der
gesamten Kinderrechtskonvention in die Verfassung", so Dimitz.

Rückfragehinweis:

Georg Dimitz
   Vorsitzender der Vereinigung sozialdemokratischer Angehöriger in Gesundheits- und Sozialberufen (GSB)
   Landesgerichtsstraße 16/3
   1010 Wien
   Tel. 0664/1010043
   Mail. g.dimitz@aon.at

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