• 13.01.2011, 10:20:49
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  • OTS0064 OTW0064

Maul- und Klauenseuche in Bulgarien

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert - alle Vorkehrungen getroffen

Wien (OTS) - Die Europäische Kommission wurde von den Behörden
Bulgariens über das Vorkommen von Maul- und Klauenseuche (MKS)
informiert und hat diese Information umgehend an die Mitgliedstaaten
weiter geleitet. Betroffen ist die Region Burgas.

Aus der Provinz Burgas wurden in letzter Zeit keine lebenden Tiere
oder Produkte von Schweinen in andere Mitgliedstaaten verbracht.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine sehr leicht übertragbare
Infektionskrankheit; den letzten Seuchenzug gab es in Österreich
1976, letzte vereinzelte Fälle 1981. Erkranken können Klauentiere
(Rind, Schwein, Schaf, Ziege usw.). Für den Menschen und Nichtsäuger
ist das Virus ungefährlich.

Der Erreger ist ein sehr widerstandsfähiges Virus, das von erkrankten
Tieren mit Speichel, Milch und Blasenmaterial ausgeschieden wird.
Eine Gefahr der Einschleppung des Erregers besteht vor allem bei
Tier- und Fleischimporten.

Meist erkrankt ein Großteil des empfänglichen Tierbestandes (Rinder,
Schweine, Schafe, Ziegen). 2 - 7 Tage nach der Ansteckung kommt es zu
Krankheitserscheinungen. Kennzeichen sind 1 - 2 Tage Fieber,
Blasenbildung (Maulschleimhaut, Zunge, Zitzen und im Klauenbereich),
Hin- und Hertreten, Lahmheiten, häufiges Liegen, Schmatzen und
Speicheln. Schweine und Schafe erkranken überwiegend an den Klauen,
MKS ist bei Ziegen unscheinbar. Selten gibt es Todesfälle (bei
Jungtieren häufiger).

Die Veterinärbehörden Bulgariens haben bereits Maßnahmen gemäß der
Richtlinie 2003/85/EG vom 29. September 2003 mit
Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der MKS getroffen, die von der
Europäischen Kommission in Form der Entscheidung 2011/8/EU bestätigt
wurden.

Um Reisende auf die Gefahr der Erregereinschleppung aufmerksam zu
machen, hat das Bundesministerium für Gesundheit veranlasst, dass an
den Flughäfen Informationsplakate aufgehängt werden und entsprechende
Informationsfolder auch für Zugreisende in mehreren Sprachen verteilt
werden.

Folgende Maßnahmen sind in dieser Entscheidung geregelt:

- Definition einer Hochrisikozone (Region Burgas) und einer weiteren
Zone mit niedrigem Risiko (angrenzende Regionen)
- Ein Verbringen von lebenden Tieren zwischen diesen Zonen und aus
diesen Zonen ist verboten
- Produkte von empfänglichen Tieren (Rinder, Schafen, Ziegen und
Schweinen) dürfen aus der Hochrisikozone nicht ausgebracht werden

Davon betroffen sind Fleisch und Fleischprodukte, Milch und
Milchprodukte, Samen, Eizellen und Embryonen, Leder und Häute und
andere Produkte (z.B. Jagdtrophäen, Borsten, Wolle, Tierfutter usw.)

Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits die betroffenen
Wirtschaftskreise über Sperren und Maßnahmen informiert.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit
(www.bmg.gv.at) sind weitere Informationen für Tierbesitzer und
Tierärzte abrufbar.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Gesundheit
   Fabian Fußeis, Pressesprecher
   Radetzkystraße 2, 1030 Wien
   Tel.: +43/1/71100-4505 , Fax: +43/1/71100-14304
   mailto:fabian.fusseis@bmg.gv.at
   http://www.bmg.gv.at

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