- 12.01.2011, 14:38:49
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Regierung plant Betrug an den Kinderrechten!
Wien (OTS) - Der BGA legt, gegen diese Vorgangsweise massiven
Protest ein und fordert die Abgeordneten und die Bundesregierung auf
sich für die Aufnahme der gesamten Kinderrechtskonvention in die
Verfassung
einzusetzen!
Am 13.1.2011 soll im Verfassungsausschuß des Nationalrats der alte
Entwurf aus dem Jahr 2009 verabschiedet werden.
Die SPÖ/ÖVP Koalition plant damit nur 8 von insgesamt 43
Paragraphen der UN-Kinderrechtskonvention in die österreichische
Verfassung aufzunehmen.
Weiters werden die Paragraphen 1, 2, 4 und 6 so eingeschränkt, dass
ein verfassungsmäßiger Schutz:
"nur zulässig, insoweit sie gesetzlich vorgesehen ist und eine
Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die
nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das
wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur
Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit
oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist."
Das bedeutet, dass andere Gesetze, wie etwa das Fremdengesetz, die
verfassungsmäßigen Kinderrechte zukünftig außer Kraft setzen können!
Schon 2009 hat das UNHCR auf diesen eklatanten Konventionsbruch
hingewiesen:
Besonders besorgt zeigte sich das UNHCR darüber, dass mit dem
Diskriminierungsverbot eines der vier Grundprinzipien
des Abkommens in dem vorliegenden Entwurf unberücksichtigt bleibe.
Die Rechte der UN-Kinderrechtskonvention, so
ausdrücklich das zuständige UN-Komitee, müßten jedoch allen Kindern
zuerkannt werden, "auch Asyl suchenden Kindern,
sowie Flüchtlings- und Migrantenkindern - unabhängig von deren
Nationalität, Zuwanderungsstatus oder ihrer potentiellen
Staatenlosigkeit".
Auch Behindertenverbände kritisieren den Wegfall des
Diskriminierungsverbots und befürchten eine verfassungsmäßige
Schlechterstellung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
Das Recht auf Bildung, das Recht auf ein Höchstmaß an
gesundheitlicher Versorgung und der Zugang zu sozialrechtlicher
Absicherung eines Kindes werden ebenfalls nicht in die Verfassung
aufgenommen.
Rückfragehinweis:
Georg Dimitz Sozialarbeiter, Tel.: +436641010043
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