"Neue Robinsonliste" steht in keinem Zusammenhang mit der Robinsonliste des Fachverbandes Werbung - Landeskammern beraten Unternehmen
Wien (OTS/PWK012) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
mahnt Betriebe zur Vorsicht im Hinblick auf eine in jüngster Zeit
massiv steigende Zahl von irreführenden Zusendungen. Es geht dabei um
vermeintlich kostenlose Eintragungen in diverse Verzeichnisse, die
meist erst bei genauer Betrachtung eine Kostenpflicht erkennen
lassen. Zu erwähnen sind etwa Zusendungen betreffend Einschaltungen
in eine "Zentrale Firmendatenbank für die Republik Österreich" oder
für ein Gelbes Branchenbuch (dahinter steht eine Firma mit Sitz auf
den Seychellen).
Jüngstes Beispiel ist die sogenannte "Neue Robinsonliste":
Zahlreiche Unternehmen dürften in den letzten Tagen Zusendungen per
Fax erhalten haben, die für eine Eintragung in eine solche Liste
werben. In diesen Zusendungen wird ausgeführt, dass damit verstärkt
gegen unerwünschte Werbung vorgegangen würde. Die Angeschriebenen
werden aufgefordert, einen auf dem Fax enthaltenen Abschnitt
ausgefüllt und unterschrieben zurückzufaxen. Die Eintragung in diese
Liste wird als kostenfrei bezeichnet. Allerdings findet sich dann im
weiterführenden Text der Hinweis, dass für das "Service" der
Weiterleitung der Daten zwecks Löschung eine Bearbeitungsgebühr von
350 Euro pro Jahr verrechnet wird, wobei sich der Vertrag für ein
weiteres Jahr verlängert, wenn nicht eine Kündigung erfolgt.
Die WKÖ betont, dass diese "Neue Robinsonliste" nichts mit der in
Österreich beim Fachverband Werbung geführten, kostenlosen
Robinsonliste im Sinne des TKG zu tun hat. Ebenso wenig steht diese
Aussendung mit der Deutsche Robinsonliste im Zusammenhang.
Die Robinsonliste schützt Verbraucher und Unternehmen vor
unerwünschten adressierten Werbesendungen. In die Robinsonliste kann
sich jede Person eintragen lassen, die keine adressierte Werbung
erhalten möchte. Der Fachverband Werbung in der WKÖ stellt überdies
klar: Für die österreichischen Adressverlage ist der Bezug und der
Abgleich von Adressbeständen mit der Robinsonliste inzwischen eine
Selbstverständlichkeit. Seit 1. Jänner 2009 können Adressverlage,
welche die Robinsonliste beziehen, die jeweils aktuelle Datei bequem
im Internet herunterladen. Die Datei wird vom Fachverband Werbung und
Marketing laufend aktualisiert.
Die Experten der WKÖ raten den Unternehmen:
- Nie ohne vorhergehende Abklärung zahlen!
- Nichts unterschreiben oder zahlen, was nicht eindeutig zugeordnet
werden kann!
- Unbekannten Werbe- oder Eintragungsangeboten grundsätzlich kritisch
gegenüberstehen, auch wenn mit karitativen oder im öffentlichen
Interesse liegenden Anliegen geworben oder eine Verbindung zu diesen
hergestellt wird!
- Kostenpflichtige und verbindliche Einschaltungen - sogenannte
Pflichteinschaltungen, die das Firmenbuch betreffen, - gibt es nur im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
- Für nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen gibt es im
Allgemeinen keine entgeltlichen Pflichteintragungen in Zeitungen und
dergleichen - sieht man von Verwaltungsgebühren etwa für die
Eintragung im Gewerberegister ab.
- Dienstnehmer laufend anweisen, keine Überweisungen oder
Unterschriften zu tätigen, wenn sie den Geschäftsfall nicht eindeutig
zuordnen können.
Die Landeskammern stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Informationen zur Robinsonliste finden Sie auch auf der Homepage des
Fachverbandes Werbung:
http://www.fachverbandwerbung.at/de-service-robinsonliste.shtml (PM)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Werbung & Marktkommunikation
Mag. Markus Deutsch
Tel.: Tel.: 05 90 900-3539
mailto:werbung@wko.at
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