- 10.01.2011, 13:08:21
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Streit um "Schadensfall Kind" geht weiter
"Aktion Leben"-Generalsekretärin Kronthaler verweist in ORF-Sendung "Im Zentrum" auf Druck auf Schwangere - Justizministerin verteidigt angestrebte Novelle im Schadenersatzrecht
Wien, 10.01.11 (KAP) Wenn Ärzte für ein behindert geborenes Kind zum
Schadensersatz verpflichtet werden können, würden sie bei ihren
vorgeburtlichen Untersuchungen "schon bei der geringsten
Auffälligkeit die Schwangeren beunruhigen müssen": Auf diese
negativen Folgen der derzeit gültigen Rechtslage, die viele
Gynäkologen gegenüber der "Aktion Leben" bestätigten, wies deren
Generalsekretärin Martina Kronthaler am Sonntagabend in der in der
ORF-Sendung "Im Zentrum" zum Thema "Schadensfall Kind" hin.
Ärzte würden Angst und Druck an die Frauen weitergeben. Auch bei
unbegründetem Verdacht würden die Betroffenen angstvolle
Schwangerschaften erleben, zum Teil würde "ohne Notwendigkeit" zur
Abtreibung geraten, sagte Kronthaler.
Im Fall von Geburten nach ungewollten Schwangerschaften gesunder
Kinder habe der Oberste Gerichtshof die Freude über eine Geburt als
schwerwiegender bewertet als den entstandenen finanziellen
"Schaden". Würde dies bei behindert Geborenen nicht gelten, sei eine
Diskriminierung behinderter Menschen offenkundig, so die "Aktion
Leben"-Vertreterin.
In der Debatte um eine von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
geplante Änderung des Schadenersatzrechtes im Zusammenhang mit der
Geburt eines behinderten Kindes gelte es zwei Themen nicht
miteinander zu vermischen: die Geburt eines behinderten Kindes mit
dem daraus folgenden Mehraufwand für die Eltern und die
Entscheidungsfreiheit für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.
Kronthaler unterstrich, eine Änderung im Schadenersatzrecht dürfe
auch nicht als "Angriff auf die Fristenregelung" verstanden werden.
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