- 06.01.2011, 15:21:24
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Stellungnahme von Dr. Wolfgang Kulterer zu Kundengeldtransfer und Aussagen von CSI-Leiter Wolfgang Peschorn
Klagenfurt (OTS) - Zu den heutigen Aussagen des Leiters der CSI
Hypo und der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, im Zusammenhang mit
einem Kundengeldtransfer in Höhe von drei Millionen Euro stellt die
Rechtsvertretung von Herrn Dr. Wolfgang Kulterer, Dr. Ferdinand J.
Lanker, in einer Stellungnahme fest:
Herr Dr. Wolfgang Kulterer weist unseriöse und unsachliche Versuche
der Kriminalisierung auf Basis von reinen Mutmaßungen und
unzulässigen Spekulationen im Hinblick auf einen Kundengeldtransfer
in Höhe von drei Millionen Euro in Verbindung mit aktuellen
Ermittlungen gegen den ehemaligen Vorstand der BayernLB, Gerhard
Gribkowsky, ausdrücklich zurück. Es besteht zwischen dem
Kundengeldtransfer in Höhe von drei Millionen Euro und den
Ermittlungen gegen Gribkowsky betreffend einem, in einer Stiftung
geparkten Vermögen in Höhe von 50 Millionen Euro keinerlei
Zusammenhang. Herr Dr. Wolfgang Kulterer hat keine illegalen
Transaktionen durchgeführt oder zu verantworten. Auch der Verdacht
der Geldwäsche ist unzulässig und alleine auf sachlicher Ebene
gesehen nahezu lächerlich.
Herr Dr. Wolfgang Kulterer begrüßt daher auch die Prüfung dieser
Geldflüsse und Geldtransaktionen und fordert volle Aufklärung, weil
er davon überzeugt ist, dass sämtliche Ermittlungen ergeben werden
und müssen, dass im Hinblick auf seine Person keinerlei
strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.
Herr Dr. Wolfgang Kulterer hat daher auch - vor dem Hintergrund des
nach wie vor geltenden Bankgeheimnisses, von welchem ihn die Hypo
Alpe Adria trotz Ersuchen bis heute nicht entbunden hat und einer
nach wie vor geltenden, mit der Bank abgeschlossenen
Verschwiegenheitsverpflichtung - wegen dem Geldtransfer in Höhe von
drei Millionen Euro bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt die
Beschlagnahmung sämtlicher Unterlagen, die Einvernahme des
Hypo-Vorstandes Gottwald Kranebitter sowie die Bestellung eines
Sachverständigen beantragt, um umfassende Aufklärung der Vorwürfe im
Zusammenhang mit diesem Geldtransfer zu erreichen und zu beweisen,
dass es sich um einen korrekten Vorgang handelte, der Kunde sein Geld
erhalten hat, dieser Kunde auch der Bank bekannt ist sowie weder der
Bank noch dem Steuerzahler ein Schaden entstanden ist.
Rückfragehinweis:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lanker & Partner
Waagplatz 6
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463 50 40 40-16
E-Mail: office@lanker.at
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