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EANS-Kapitalmarktinformation: Bijou Brigitte modische Accessoires AG / Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 (Aktienrückkauf)

Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Der Vorstand der Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat beschlossen, in dem Zeitraum vom 4. Januar 2011 bis spätestens zum 14. Juli 2014 Aktien der Bijou Brigitte AG (ISIN DE0005229504, Inhaberaktien) im Gegenwert von bis zu 10.000.000,00 EUR zu den im Folgenden aufgeführten Bedingungen zurückzukaufen. Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 15. Juli 2010 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Höhe von bis zu 10 % des im Zeitpunkt dieser Beschlussfassung eingetragenen Grundkapitals von 8.100.000,00 EUR Gebrauch. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2010 vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Sollte die derzeitige Ermächtigung zum Aktienerwerb durch eine ordentliche Hauptversammlung vor dem 14. Juli 2014 aufgehoben und durch eine neue ersetzt werden, kann das Aktienrückkaufprogramm auf Basis des neuen Ermächtigungsbeschlusses fortgesetzt werden.

Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Institut, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien sowie das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und wird so günstig wie möglich für die Bijou Brigitte AG durchgeführt. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den jeweils maßgeblichen Börsenkurs um nicht mehr als 10 % unter- oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der Mittelwert der letztbezahlten Kurse im Geregelten Markt für die Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main, während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.

Das Institut wird verpflichtet, die Durchführungsbedingungen der Artikel 4 bis 6 der Verordnung (EG-VO) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003, die Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2010 sowie sämtliche übrigen einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend Art. 5 Abs. 1 der EG-VO darf das Institut bei der Kaufpreisbestimmung nicht den Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder des derzeit höchsten unabhängigen Gebots überschreiten. Maßgeblich ist der höhere Wert. Entsprechend Art. 5 Abs. 2 der EG-VO darf das Institut an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten zwanzig Börsentage vor dem Zeitpunkt des Erwerbs.

Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die Bijou Brigitte AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.bijou-brigitte.com regelmäßig informieren. Im Zuge der vorherigen Aktienrückkaufprogramme vom 18. März 2008 bis 5. August 2008 und vom 1. September 2008 bis 9. November 2009 hat Bijou

Brigitte insgesamt 212.284 Stückaktien zum Preis von circa 16 Mio. EUR zurückgekauft. Während des dritten Aktienrückkaufprogramms vom 10. November 2009 bis zum 31. Dezember 2010 wurden keine Aktien zurückgekauft.

Hamburg, 4. Januar 2011

Bijou Brigitte modische Accessoires AG
Der Vorstand

Ansprechpartnerin für Presserückfragen:
Annegret Wittmaack, Wirtschaftspresse/Investor Relations
Tel.: +49 (0) 40 / 606 09 - 289 Fax: +49 (0) 40 / 602 64 09 E-Mail: ir@bijou-brigitte.com

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Dr. Karl-Joachim Dreyer (Aufsichtsratsvorsitzender)
Vorstand:
Roland Werner (Vorstandsvorsitzender)
Marc Gabriel (Vorstandsmitglied)

Bijou Brigitte
modische Accessoires AG
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg (Germany)
Tel.: +49 - (0) 40 / 606 09 - 0
Fax: +49 - (0) 40 / 602 64 09
www.bijou-brigitte.com

Sitz der Gesellschaft Hamburg
Amtsgericht Hamburg HRB 38 204
Umsatzsteuer-Id.-Nr.: DE 118619082
Finanzamt Hamburg-Oberalster

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: Bijou Brigitte modische Accessoires AG Poppenbütteler Bogen 1 D-22399 Hamburg Telefon: +49(0)40-60609-0 FAX: +49(0)40-6026409 Email: ir@bijou-brigitte.com WWW: http://www.bijou-brigitte.com Branche: Einzelhandel ISIN: DE0005229504 Indizes: CDAX Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Regulierter Markt: Hamburg, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch

Rückfragen & Kontakt:

Annegret Wittmaack
Tel.: 040/60609-289
E-Mail: ir@bijou-brigitte.com

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